Hallo Sandi.
Die Deutsche Rentenversicherung hat Ihnen die Reha genehmigt, weil eine günstige Prognose für einen Rehabilitationserfolg besteht. Die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben wird durch die Reha zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig behoben bzw. eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit wird verhindert.
Sie sollten diese Chance nutzen. Evtl. sprechen Sie darüber mit Ihrem behandelnden Arzt.
Sofern das Dispositionsrecht eingeschränkt ist, d. h. Sie von anderen Leistungsträgern (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter) aufgefordert wurden, einen Reha-Antrag zu stellen, sollten Sie sich dort vorab zu den Folgen einer Antragsrücknahme erkundigen.