Sorry, Hans Huber,
ich habe mich durch den Vergleich mit 22-Jährigen ablenken lassen.
Ich habe mich natürlich auch über die 10,8 % Abschlag geärgert, habe sogar Widerspruch eingelegt, bis das Gerichtsverfahren darüber abgeschlossen war. Hatte aber keine Chance, das hat schon mein Berater gemeint. Mich hat es mit 52 Jahren getroffen.
Was kann ich Ihnen dann noch wünschen? Wahrscheinlich nur, dass sich Ihre Gesundheit nicht weiter verschlechtert. Da ist wahrscheinlich für Sie ein nur schwacher Trost und ich bin darüber auch nicht unbedingt glücklich.
Wenn die Abschläge nicht wären, hätte ich unseren Sohn evtl. die Grundsicherung ersparen können. Er war schon mit 30 Jahren voll erwerbsgemindert. Natürlich auch mit diesen Abschlägen. Er hatte zum Teil weit unter Tarif gearbeitet, bzw. um H4 zu verhindern ein freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet. Die Rente fiel entsprechend niedrig aus, so dass er jetzt auf GS angewiesen ist. Er hatte natürlich auch die Abschläge.
Beide Abschläge zusammen hätten in etwa die Grundsicherungs-Aufstockung ergeben. Wobei selbst meine Rente selbst im Prinzip auch nur Grusi-Niveau hätte, wenn nicht noch ein kleines Vermögen vorhanden wäre, größtenteils nicht durch Arbeit, sondern durch Erbe.
Außerdem weis man ja nicht was noch kommt. An Pflegefall darf ich überhaupt nicht denken. Und wenn schon Krankheiten vorhanden sind, kann man nicht einmal eine Versicherung abschließen.