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Experten-Antwort

Geplante Altersrente mit 63 (mit Abschlägen) jetzt (im Alter von 61) beantragen um einer eventuellen Gesetzesänderung zuvorzukommen

von Peter P.02.02.2026 | 23:26
624 Ansichten
10 Antworten
Es geht um die Altersrente mit 63 für langjährig Versicherte, also solche, die 35 Jahre lang relevante Beiträge nachweisen können. Ich erfülle Stand heute diese 35 Jahre, das habe ich von der DRV schriftlich. Ich bin jetzt 61 und wollte in zwei Jahren diese Art der Altersrente in Anspruch nehmen. Im Moment und bis zur Vollendung meines 63. Lebensjahres (plus einige Wochen mehr) befinde ich mich in einem Vorruhestandsprogramm meines Arbeitgebers. Meine Rentenplanung könnte nun gefährdet sein, da die Regierung offenbar plant die Rente mit 63 für langjährig Versicherte in irgendeiner Weise substantiell zu verändern, etwa dadurch, dass der Renteneintritt einfach per Gesetz nach hinten geschoben wird, oder durch ein signifikantes Anheben der derzeitigen Abschläge von 0,4 Entgeltpunkten pro vorgezogenem Monat. Meine Frage ist, ob ich einen Rentenantrag schon jetzt stellen kann um einen entsprechenden Rentenbescheid zu bekommen, der mich dann vor eventuellen zukünftigen Gesetzesänderungen schützt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2026 | 09:56

Hallo,

Ihr Antrag wird nach derzeitigen Rechtstand abgelehnt werden.

 

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den vollständigen Antrag rund drei Monate vor dem geplanten Beginn bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Damit der Antrag auch vollständig ist, besteht die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Online-Tools/DE/E-Services/Beratungstermin.html) oder über den Online-Service den Antrag zu stellen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html). Beides sollte aber nicht mehr als ein halbes Jahr vor den geplanten Rentenbeginn erfolgen.

 

Gesetzesänderung gab ist immer mal wieder; bei früheren Änderung gab es Vertrauenschutzregelungen, das heißt, es wurde bei rentennahen Jahrgängen z.B. Altersteilzeitvereinbarungen / Vorruhestandsvereinbarungen berücksichtigt.    

9 Antworten

Klugpuperam 03.02.2026 | 05:03
Ein zu früh (mehr als 6 Monate vor dem Rentenbeginn) gestellter Rentenantrag wird abgelehnt. Den Aufriss kann man sich also sparen.
Gam 03.02.2026 | 06:15
Nein. Die Voraussetzungen müssen zum Rentenbeginn vorliegen. Sie haben das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht. Man kann sich das nicht vorfristig sichern!
Keine Chance!am 03.02.2026 | 06:27
Vergessen Sie es. Ihre Ideen hatten auch schon andere. Es zählt immer die Gesetzeslage zu Rentenbeginn und nicht zum Datum der Antragstellung.
Corneliusam 03.02.2026 | 06:56
Die selbe Idee hatte mein 17-jähriger Sohn auch. Einfach schon mal die Rente beantragen um sicher zu sein ...
Wetten, dass...am 03.02.2026 | 09:10
...die heute bereits 60 Jährigen von etwaigen Gesetzesänderungen (die heute noch keiner kennt) nicht betroffen sein werden... Ruhig bleiben, Panik machen ist nicht angezeigt
abcam 03.02.2026 | 10:36
Abwarten. "Rente mit 63" heisst iin Politiker- und Mediensprech "Rente für besonders langjährig Versicherte", da muss man genau lesen und nachfragen.
Praxisam 03.02.2026 | 11:51
abc schrieb

Abwarten. "Rente mit 63" heisst iin Politiker- und Mediensprech "Rente für besonders langjährig Versicherte", da muss man genau lesen und nachfragen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die AR für besonders langjährig Versicherte heißt im Politiker- und Mediensprech "Rente mit 63". Was einerseits zeigt, dass die Herrschaften, die sich das ausgedacht haben, noch nicht mal die korrekten Begriffe ihrer eigenen Schöpfung beherrschen, und andererseits damit die Betroffenen wild gemacht werden, obwohl es sie gar nicht betrifft. Und das alles nur weil diese Herrschaften glauben mit den Menschen in Baby-Sprache reden zu müssen.
Jensam 03.02.2026 | 12:21
Wenn die Altersrente mit 63 abgeschafft werden soll, ist in den Medien die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gemeint. Die Altersrente für langjährig Versicherte, die man ab 63 mit Abschlag beziehen kann, wird wohl bleiben
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