Hallo,
Ihr Antrag wird nach derzeitigen Rechtstand abgelehnt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den vollständigen Antrag rund drei Monate vor dem geplanten Beginn bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Damit der Antrag auch vollständig ist, besteht die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Online-Tools/DE/E-Services/Beratungstermin.html) oder über den Online-Service den Antrag zu stellen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html). Beides sollte aber nicht mehr als ein halbes Jahr vor den geplanten Rentenbeginn erfolgen.
Gesetzesänderung gab ist immer mal wieder; bei früheren Änderung gab es Vertrauenschutzregelungen, das heißt, es wurde bei rentennahen Jahrgängen z.B. Altersteilzeitvereinbarungen / Vorruhestandsvereinbarungen berücksichtigt.
Abwarten. "Rente mit 63" heisst iin Politiker- und Mediensprech "Rente für besonders langjährig Versicherte", da muss man genau lesen und nachfragen.
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