Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigung bei Arbeitsmarktrente

von Barrenturner09.03.2019 | 22:39
96 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe eine volle EM Rente (auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes/Arbeitsmatktrente). Kann ich mir durch eine Tätigkeit (angestellt oder Honorartätigkeit und weniger als 8 Stunden/Woche)im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze (6300 Euro jährlich) dazu verdienen.? Wie könnte die RV darauf reagieren.? Besonders bei Honorartätigkeit.? Hat jemand Erfahrungen.? Es wäre schön, wenn auch ein Experte darauf antworten würde.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2019 | 09:11

Hallo Barrenturner,

für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist es zunächst einmal nicht relevant, ob es sich bei der Tätigkeit um ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit handelt ("Honorartätigkeit" kann im Prinzip beides sein). Es kommt vielmehr auf die ausgeübten Stunden an und was diese ggf. über Ihre noch bestehende Erwerbsfähigkeit aussagen:

Sie haben eine volle EM-Rente bewilligt bekommen, weil Sie

1) nach ärztlicher Einschätzung nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden am Tag in irgendeiner üblichen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten (teilweise Erwerbsminderung) und

2) der RV-Träger davon ausgeht, dass es keinen für Sie passenden Teilzeitarbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt (volle Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes).

Die Rente würde also trotz Beschäftigung weitergezahlt, wenn der zuständige RV-Träger zu dem Schluss kommt, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht als "Teilzeitarbeitsplatz" in diesem Sinne einzustufen wäre. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Beschäftigung/Tätigkeit keine drei Stunden pro Tag umfasst. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden. Eine individuelle Abklärung vor Aufnahme der Tätigkeit würde ich empfehlen.

9 Antworten

Thekenturneram 10.03.2019 | 08:14
Wenn Sie unter 6 Stunden täglich und bis zu 6300 € im Monat hinzuverdienen ist das grundsätzlich erlaubt. Allerdings könnte die Rentenversicherung auf die Idee kommen, zu prüfen, ob Ihnen tatsächlich die Arbeitsmarktrente aufgrund der aufgenommenen Tätigkeit oder Beschäftigung noch zusteht. Da Sie die Aufnahme jeglicher Beschäftigung melden müssen, sollten Sie sich vorher von Ihrem zuständigen Rententräger die Unbedenklichkeit bestätigen lassen. Letztendlich ist es Ihr Risiko!
Schorscham 10.03.2019 | 11:52
Zitat von Thekenturner anzeigen
So ist es! Wer selbst Indizien dafür liefert, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt womöglich gar nicht verschlossen ist, darf sich nicht wundern, wenn dadurch eine erneute Überprüfung ausgelöst wird. Arbeitslose, die von so einer fragwürdigen "Arbeitsmarktrente" profitieren, sollten sich daher besser möglichst unauffällig verhalten und auf jegliche Nebenjobs verzichten. MfG
Klartextam 11.03.2019 | 10:28
....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig. Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.
Grokoam 11.03.2019 | 13:40
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.
....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig. Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.
Blödsinn im Quadrat
Kaiseram 11.03.2019 | 16:16
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.
....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig. Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.
Da sieht man mal wieder, dass Leute die sich „Klartext“ nennen, keinerlei Ahnung von Rentenrecht haben müssen. Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.
W*lfgangam 11.03.2019 | 21:22
Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.
Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal? Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.
...@Kla4: *Hals mal wieder zumachen! Entscheidungsträger sind die 'übergeordneten' Juristen über den 'kleinen' SB-Muli, die solche Entscheidungen fällen/absegnen/ablehnen ...und die sind beim Pförtner auch nur Durchgangspersonal mit 2-lagigem Papier im geschlossenem Entscheidungsraum. Da 'oben' kommt die Instanz, die Verwaltungsentscheidungen letztendlich entscheidet ;-) Wenn Sie den Beitrag von @Kaiser kritisieren wollen, befassen Sie sich doch bitte vorher mit den Entscheidungsebenen in der DRV/jeder Behörde, bevor Sie hier nur einen müdes Lächeln ernten ;-) Gruß w. PS: >@Kla4: "Sie bedauernswerter Mensch." Haben Sie in diesem Beitrag einen Grund für diese Äußerung/Bewertung?
Kaiseram 12.03.2019 | 05:34
Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.
Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal? Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.
Wer hier bedauernswert ist, zeigt ja eindeutig Dein unwissender Beitrag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026