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Zur Experten-Antwort springenHallo Barrenturner,
für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist es zunächst einmal nicht relevant, ob es sich bei der Tätigkeit um ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit handelt ("Honorartätigkeit" kann im Prinzip beides sein). Es kommt vielmehr auf die ausgeübten Stunden an und was diese ggf. über Ihre noch bestehende Erwerbsfähigkeit aussagen:
Sie haben eine volle EM-Rente bewilligt bekommen, weil Sie
1) nach ärztlicher Einschätzung nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden am Tag in irgendeiner üblichen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten (teilweise Erwerbsminderung) und
2) der RV-Träger davon ausgeht, dass es keinen für Sie passenden Teilzeitarbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt (volle Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes).
Die Rente würde also trotz Beschäftigung weitergezahlt, wenn der zuständige RV-Träger zu dem Schluss kommt, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht als "Teilzeitarbeitsplatz" in diesem Sinne einzustufen wäre. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Beschäftigung/Tätigkeit keine drei Stunden pro Tag umfasst. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden. Eine individuelle Abklärung vor Aufnahme der Tätigkeit würde ich empfehlen.
Blödsinn im QuadratSie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig. Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.
Da sieht man mal wieder, dass Leute die sich „Klartext“ nennen, keinerlei Ahnung von Rentenrecht haben müssen. Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig. Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.
...@Kla4: *Hals mal wieder zumachen! Entscheidungsträger sind die 'übergeordneten' Juristen über den 'kleinen' SB-Muli, die solche Entscheidungen fällen/absegnen/ablehnen ...und die sind beim Pförtner auch nur Durchgangspersonal mit 2-lagigem Papier im geschlossenem Entscheidungsraum. Da 'oben' kommt die Instanz, die Verwaltungsentscheidungen letztendlich entscheidet ;-) Wenn Sie den Beitrag von @Kaiser kritisieren wollen, befassen Sie sich doch bitte vorher mit den Entscheidungsebenen in der DRV/jeder Behörde, bevor Sie hier nur einen müdes Lächeln ernten ;-) Gruß w. PS: >@Kla4: "Sie bedauernswerter Mensch." Haben Sie in diesem Beitrag einen Grund für diese Äußerung/Bewertung?Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal? Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.
Wer hier bedauernswert ist, zeigt ja eindeutig Dein unwissender Beitrag.Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal? Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.
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