Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigung neben voller Erwerbsminderungsrente

von Anton Kueper01.02.2014 | 14:36
1749 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich habe folgende Frage : ich bekomme seit 10 Jahren eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe einen GDB von 80 Prozent wegen der gleichen Erkrankungen, wegen denen ich voll erwerbsgemindert bin. Um Struktur in mein Leben zu bekommen - es geht irgendwie gesundheitlich immer mehr bergab, wolle ich eine Beschäftigung annehmen auf "geringfügiger Basis" in den Abendstunden nach der üblichen dortigen Arbeitszeit. Was ist, wenn ich ganz genau auf die Sekunde 15 Stunden in der Woche eine leichte Tätigkeit ausführe und auf den Cent genau 450,- Euro bekomme. Wirdmir dann die Rente entzogen ? Ich habe davor panische Angst. Was ist, wenn ich einmal in der 5 Tage- Woche 4 Stunden arbeite mit Pausen und dann an den anderen Tagen weniger, so daß ich nie und auf keinen Fall über 15 Stunden komme in der Woche. Ich habe bereits zwei Versichertenälteste angerufen und die haben mir beide gesagt, daß ich 15 Stunden arbeiten kann in der Woche und max. 450,- verdienen kann. Die Aufteilung wäre auch egal, solange ich nicht 6 Std. täglich erreiche. Muß ich Angst haben , daß der Rentenanspruch verloren geht ? Wie sieht es rechtlich nur wirklich aus mit der "im Rahmen-der-5-Tage-Woche.Regelung" ? Hier herrscht bei vielen extreme Unsicherheit wenn man das internet durchforstet . Bekomme ich nach Hinzuverdienstprüfung einen Bescheid darüber, wie die DRV das sieht ? Diese Beantwortung ist sehr sehr wichtig für mich, ob ich mich darauf einlasse oder nicht. Wenn die DRV mir die Rente entzieht obwohl ich trotz großer Schmerzen und psychischer Probleme dort arbeite, hat mein Leben keinen Sinn mehr. Mit der Bitte um verbindliche Auskunft und bedanke mich jetzt schon ganz herzlich dafür.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anton Kueper,

ich möchte auf die Antwort von KSC verweisen.

Eine abhängige Beschäftigung, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist somit für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro (bis 31.12.2012: 400 Euro), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rentneram 01.02.2014 | 15:01
Verbindlich......was ist im Netz verbindlich? Gehen Sie mal auf die Suchfunktion und Sie werden überrascht sein was hier zu diesem Thema nicht schon alles geschrieben wurde und was für unterschiedliche Antworten zu diesem Thema gegeben wurden, auch von den Experten hier! Bin gespannt was ......der Experte am Montag dazu sagt! MfG Ein Rentner Ein Rentner
KSCam 01.02.2014 | 16:06
450 € sind erlaubt. Voll erwerbsgemindert ist man wenn man nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Normalerweise wird bei 450 € Jobs unterstellt, dass auch die Zeit eingehalten wird. Verbindlicheres werden Sie nicht hören.
Anton Kueperam 01.02.2014 | 22:56
Ich habe meinem Arbeitgeber das telefonisch mitgeteilt. Er sagt es wären nie mehr als 15 Stunden in der Woche maximal einschließlich Pausen. es könnten somit höchstens einmal am Tag 4,5 Stunden sein und die anderen Tage nur 3 Stunden mit 15 minuten Pause. für weniger als 3 Stunden braucht man nicht kommen meint er. Sollte ich die Konstellation vorher prüfen lassen von der DRV ?
Anton Kueperam 03.02.2014 | 17:30
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Meine volle Erwerbsminderungsrente wurde aus medizinischen Gründen erteilt, also keine Arbeitsmarktrente. Verhält es sich dort anders ? Der Arbeitgeber steht mir für 3 Stunden 15 Minuten Pause zu. Ist das dann ok ? oder zählen die 15 minuten mir zur Arbeitszeit ? Dann wäre ich ja genau 1 Minute drueber und würde wegen 1 Minute meinen Rentenanspruch verlieren ? Ich frage mich, wenn die DRV auf der Homepage als "rentnertipp" angibt : sogar 900,- Euro im Monat, wie soll das denn bitteschön funktionieren mit tägl. 2,59 Std ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Vom kommenden Jahr an sollen neue Regeln bei der Pflegeeinstufung gelten. Daher lohnt es sich, rasch noch einen formlosen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen. Was ein einziger Pflegegrad weniger finanziell bedeutet und wie das Einstufungs-Gutachten abläuft.

Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026