Hallo Anna,
leider weiß ich nicht genau, was Sie unter "gesetzlicher Pflegerente" verstehen. Eine solche Leistung ist mir nicht bekannt.
Grundsätzlich gilt, dass auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nur Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder entsprechende Entgeltersatzleistungen angerechnet werden.
Pflegegeld, dass Ihnen gezahlt wird, weil Sie selbst pflegebedürftig sind, gilt nicht als Hinzuverdienst.