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Experten-Antwort

gesetzliche Pflegerente und DRV Erwerbsminderungsrente

von Anna28.05.2015 | 13:51
1277 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wenn man selbst eine gesetzliche Pflegerente für sich bezieht und irgendwann eine DRV Erwerbsminderungsrente bekommt, werden dann diese beiden Leistungen angerechne?. Wenn ja, wo kann man das nachlesen. In der DRV Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Ein Netz für alle Fälle" ist festgehalten, dass bestimmte Sozialleistungen die Rentenhöhe beeinflussen. Heißt dass, das ein Bezug einer gesetzlichen Pflegerente (hier meine ich keine Einkommen aufgrund Pflege einer anderen Person!) für sich selber die eigene DRV Erwerbsminderungsrente beeinflusst? Wenn, ja wie erfolgt die Anrechnung?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

leider weiß ich nicht genau, was Sie unter "gesetzlicher Pflegerente" verstehen. Eine solche Leistung ist mir nicht bekannt.

Grundsätzlich gilt, dass auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nur Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder entsprechende Entgeltersatzleistungen angerechnet werden.

Pflegegeld, dass Ihnen gezahlt wird, weil Sie selbst pflegebedürftig sind, gilt nicht als Hinzuverdienst.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

wie bereits geschrieben wird das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht auf die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet.

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3 Antworten

Gigiam 28.05.2015 | 14:31
Hallo @Anna, helfen Sie uns einmal. Was ist eine gesetzliche Pflegerente? Nach welcher gesetzlichen Vorschrift wird diese gezahlt? Gigi
Annaam 29.05.2015 | 09:43
Hallo, ich meine hier die geseztliche Pflegversicherung. Ich bekomme hier eine Leistung d.h. bereits gesetzlíches Pflegegeld für mich selbst bezahlt. Ist es richtig, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht auf die gesetzliche DRV Erwerbsminderungsrente angerechnet werden?
_icham 29.05.2015 | 10:28
Deutsche Rentenversicherung
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