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Experten-Antwort

Gewerbe bei vorgezogener Schwerbehinderten Altersrente

von Sony25.08.2022 | 14:14
195 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag , Ich habe bisher zu meinem Job noch ein Kleingewerbe angemeldet. Nun gehe ich in absehbarer Zeit in die vorgezogener Schwerbehinderten Altersrente mit 62 plus. Kann ich über das Gewerbe weiterhin meinen Zuverdienst laufen lassen? Macht das Sinn? Und wie viel darf ich darüber 2023 dazu verdienen? Oder ist es sinnvoller das Gewerbe abzumelden? Ich bin Handwerker und habe bisher meinen Hinzuverdienst auf eigene Rechnung bzw. Rechnungserstellung an meine Kunden gestaltet. Mit freundlichem Gruß Sony

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2022 | 15:04

Hallo Sony,

Abschläge hat Ihre Frage bereits ausführlich beantwortet.

1 Antworten

Abschlägeam 25.08.2022 | 14:36
Hallo Sony, wann ist 'in absehbarer Zeit'?? Denn noch hat die Politik nicht entschieden, ob der erhöhte Hinzuverdienst (46.060,00 EUR) auch für das Jahr 2023 gelten wird, diese Entscheidung kann sich noch bis Jahresende hinziehen. Ansonsten würde wieder der Betrag von 6.300,00 EUR gelten. Das darüber hinausgehende steuerpflichtige Einkommen (lt. EÜR/GuV) würde dann ggfs. Ihre Rente mindern, diese wäre aber ansonsten ja eine kalkulierbare Einnahmequelle. Lesen Sie hierzu auch noch diesen Artikel https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/flexirente-… und verfolgen Sie die Nachrichten bzgl. der Hinzuverdienstgrenze für 2023 (auch hier dann auf den Seiten 'Ihre Vorsorge'). Alles Gute!
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