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Experten-Antwort

gewinnausschüttung als gesellschafter

von b.gust02.03.2011 | 15:38
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5 Antworten

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Guten Tag, kann man wenn man gesellschafter einer firma ist, sich eine gewinnausschüttung geben lassen, ohne dass es die altersrente für schwerbehinderte menschen schmälert, oder man die rente verliert? vilen danl für eine nachricht.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "RFn".

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nicht zum Arbeitseinkommen rechnen u.a.

– Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; diese gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 EStG); die Gewinnausschüttung der GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer in Form von Gehalt stellt aber Arbeitsentgelt dar, das zu berücksichtigen ist,

– Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter für den Fall, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber nicht als Mitunternehmer anzusehen ist; es handelt sich hierbei um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG); liegt dagegen eine "Mitunternehmereigenschaft" des stillen Gesellschafters vor, stellen die Einnahmen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und damit zu berücksichtigendes Arbeitseinkommen dar.

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3 Antworten

RFnam 02.03.2011 | 17:39
Vielleicht trifft folgendes zu: " Während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erzielte Gewinnanteile von Kommanditisten, die dem steuerrechtlichen Gewinn zugerechnet werden (regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sind Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 SGB IV und damit als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, auch wenn die Kommanditisten nicht aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten (vergleiche BSG-Urteil vom 25.02.2004, AZ: B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1). " -------------------------------------------------------------- Die Anrechnung erfolgt meines Wissens nur in dem Monat, in dem der Gewinn ausgezahlt wird. Bei monatlicher Ausschüttung kann die Rente gekürzt bis maximal ruhend werden und lebt nach Erreichen der Regelaltersgrenze wieder auf. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann zu jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdient werden.
Briam 03.03.2011 | 23:16
Es handelt sich in dem Falle um die Gewinnausschüttung einer GmbH , ist es da auch so?
Briam 03.03.2011 | 23:19
Ein persönlicher Berater wurde aufgesucht, konnte aber nicht weiterhelfen und sagte ich soll mich selbst informieren, leider ist es sehr schwierig eine befriedigende Antwort zu bekommen.
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