Guten Tag Saerdna62,
als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. Da Kapitalerträge nicht zu den genannten Einkünften zählen, brauchen Sie uns somit auch nicht über Erträge sowie den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren unterrichten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die Antwort auf die ersten beiden Fragen ist ein klares "NEIN".
Deswegen erübrigt sich Frage 3.
Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Sind alle Antworten von den erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
Kann ich mich auf die Antworten verlassen und sind sie verbindlich?
Vielen lieben Dank.
Mit besten Grüßen
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Die Antwort auf die ersten beiden Fragen ist ein klares "NEIN".
Deswegen erübrigt sich Frage 3.
Noch als Quellen:
https://www.betanet.de/rente-hinzuverdienst.html
oder:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=11
"Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, dersteuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus
Land und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel
Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen."
Guten Tag Saerdna62,
als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. Da Kapitalerträge nicht zu den genannten Einkünften zählen, brauchen Sie uns somit auch nicht über Erträge sowie den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren unterrichten.
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