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Experten-Antwort

Gewinne aus Aktien bei voller Erwersbsminderungsrente

von Saerdna6226.10.2024 | 05:48
605 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich noch ein paar Ersparnisse auf meinem Konto, die ich gerne in Dividendenaktien anlegen möchte. 1. Muss ich der Rentenversicherung darüber Informieren, dass ich mir Aktien gekauft habe. 2. Wenn es zu Gewinnen, oder Dividendenzahlungen kommt, muss ich diese der Rentenkasse melden. Wenn ja: 3. Wann muss ich die Gewinne, oder Dividendenzahlungen bei der Rentenkasse angeben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2024 | 08:06

Guten Tag Saerdna62

 

als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. Da Kapitalerträge nicht zu den genannten Einkünften zählen, brauchen Sie uns somit auch nicht über Erträge sowie den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren unterrichten.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Glasklaram 26.10.2024 | 06:31
Die Antwort auf die ersten beiden Fragen ist ein klares "NEIN". Deswegen erübrigt sich Frage 3.
Saerdna62am 26.10.2024 | 06:57
Glasklar schrieb

Die Antwort auf die ersten beiden Fragen ist ein klares "NEIN".

Deswegen erübrigt sich Frage 3.

Hallo, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sind alle Antworten von den erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)? Kann ich mich auf die Antworten verlassen und sind sie verbindlich? Vielen lieben Dank. Mit besten Grüßen
Forenregeln und Forenverhaltenam 26.10.2024 | 07:58
Saerdna62 schrieb

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Sind alle Antworten von den erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?

Kann ich mich auf die Antworten verlassen und sind sie verbindlich?

Vielen lieben Dank.

Mit besten Grüßen

Nein. Nur die extra gekennzeichneten Antworten sind Expertenantworten. Selbst diese sind aber nur richtungsweisend und nicht verbindlich. In einem anonymen Forum erhält man keine verbindlichen Antworten. Jeden Tag antworten hier auch User zu rentenfremden Themen, oder geben aus Unkenntnis odervauch nur um zu verwirren auch falsche oder unpassende Antworten, selbst auf rentenrechtliche Fragen. Für eine verbindliche Antwort müssten Sie schon eine auf Ihren Fall bezogene individuelle schriftliche Antwort Ihres zuständigen Rententrägers anfordern.
xyam 26.10.2024 | 08:10
Saerdna62 schrieb

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Sind alle Antworten von den erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?

Kann ich mich auf die Antworten verlassen und sind sie verbindlich?

Vielen lieben Dank.

Mit besten Grüßen

Sehen Sie sich doch mal dieses Forum an: die Rentenexpertenantorten sind besonders markiert. Googeln hilft weiter siehe z.B. https://rentenbescheid24.de/welche-einkuenfte-sind-auf-die-em-re… oder Sie schauen mal in die Gesetze oder fragen einen Anwalt, wenn es verbindlich sein muß.
Rechtssicherheit kann es hier nicht gebenam 26.10.2024 | 15:30
Saerdna62 schrieb

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Sind alle Antworten von den erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?

Kann ich mich auf die Antworten verlassen und sind sie verbindlich?

Vielen lieben Dank.

Mit besten Grüßen

Nein, in einem öffentlichen anonymen Forum kann man sich NIE auf den Wahrheitsgehalt von Aussagen verlassen, schon gleich gar nicht rechtsverbindlich. Das ist eigentlich selbsterklärend. Oft werden dann hier aber Quellen genannt, die ggf. hilfreich sind. Wenn hier direkt auf Seiten der DRV verlinkt wird, ist der Inhalt dieser Seiten (fast) immer korrekt, aber natürlich trotzdem nicht rechtssicher in dem Sinne, dass der Inhalt solcher Seiten als Beweismittel vor Gericht verwendet werden könnte. Die Bewertung aller Aussagen hier bleibt Ihnen natürlich letztlich immer selber überlassen, aber eine Hilfestellung und Anregung zu eigener (Internet-)Recherche sind sie sicher hilfreich. Ziemlich verlässlich sind zum Beispiel die Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Auch die DRV kennt sich in ihrem Gebiet i.d.R. gut aus :-)
Glasklaram 26.10.2024 | 15:42
Glasklar schrieb

Die Antwort auf die ersten beiden Fragen ist ein klares "NEIN".

Deswegen erübrigt sich Frage 3.

Noch als Quellen: https://www.betanet.de/rente-hinzuverdienst.html… oder: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… "Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, dersteuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen."
Deutsche Rentenversicherung
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