Hallo siriustag21,
da Sie sich, wie von Ihnen beschrieben, nur an den Wochenenden in Deutschland und ansonsten in den Niederlanden aufgehalten haben, ist für diese Zeit der gewöhnliche Aufenthalt in den Niederlanden. Der Punkt 4.3 ist also mit „Ja“ zu beantworten und der entsprechende Zeitraum ist einzutragen. Die Zeit der Beschäftigung wird Ihnen als Zeitwert in der Deutschen Rentenversicherung anerkannt, sofern diese in der niederländischen Rentenversicherung registriert wurde.
Die Ziffer 4.5.1 füllen Sie nur aus, sofern Sie in Polen gearbeitet haben. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie diesen Punkt frei.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung