Hallo der Unwissende,
in der Regel geht es bei der Aufforderung durch die Krankenkasse zur Beantragung einer Reha-Maßnahme in erster Linie um eine medizinische Reha, also Kur. Es soll ja der medizinische Grund für die AU beseitigt oder wenigstens gebessert werden mit dem Ziel, dass man wieder arbeitsfähig ist. Solange Sie arbeitsunfähig sind, hätte ja auch eine Leistung zur Teilhabe wenig Sinn. Also müssen Sie da zunächst nichts befürchten. Allerdings kann man nicht ausschließen, dass sich im Rahmen der medizinischen Reha für den Anschluss der Hinweis auf eine Leistung zur Teilhabe (ggf. auch Umschulung) ergibt. Das bleibt aber erst mal abzuwarten.