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Experten-Antwort

Gilt eine Antrag auf eine Kur auch als Antrag auf eine Umschulung

von der Unwissende29.03.2018 | 08:40
465 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, laut meiner Krankenkasse muss ich einen Antrag auf eine Kur bei der BfA stellen. Jetzt meine Frage: Muss ich befürchten, dass dieser Antrag auch als Antrag auf eine Umschulung gilt? In meinem Alter kann und will ich die eigentlich nicht mehr machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo der Unwissende,

in der Regel geht es bei der Aufforderung durch die Krankenkasse zur Beantragung einer Reha-Maßnahme in erster Linie um eine medizinische Reha, also Kur. Es soll ja der medizinische Grund für die AU beseitigt oder wenigstens gebessert werden mit dem Ziel, dass man wieder arbeitsfähig ist. Solange Sie arbeitsunfähig sind, hätte ja auch eine Leistung zur Teilhabe wenig Sinn. Also müssen Sie da zunächst nichts befürchten. Allerdings kann man nicht ausschließen, dass sich im Rahmen der medizinischen Reha für den Anschluss der Hinweis auf eine Leistung zur Teilhabe (ggf. auch Umschulung) ergibt. Das bleibt aber erst mal abzuwarten.

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7 Antworten

???am 29.03.2018 | 09:51
Auch wenn nach der Kur feststehen sollte, dass Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr machen können, wird Sie niemand zu einer Umschulung zwingen.
Fortitude oneam 29.03.2018 | 10:03
Hallo der Unwissende, leider schreiben Sie Ihr Alter nicht. Die Begriffe wie Kur ind BfA sind veraltet und existieren nicht mehr. Auf gar keinen Fall kann man Sie zu einer Umschulung zwingen. Alles weitere besprechen Sie mit Ihrem Arzt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Frage an den Expertenam 29.03.2018 | 13:46
Der maßgebende § 51 SGB V gibt den Krankenkassen aber das Recht, zu einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation und zu einer Leistung zur Teilahbe am Arbeitsleben aufzufordern. Dann muss die DRV doch eigentlich beide Leistungen prüfen?
Schorscham 29.03.2018 | 14:07
Fakt ist, dass die Krankenkassen nach bereits erfolgter medizinischer Rehabilitation auch dazu auffordern dürfen, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu beantragen. Und dann braucht man schon verdammt gute Gründe, wenn man diese (zumutbaren) LTA-Maßnahmen ablehnen will. MfG
???am 29.03.2018 | 14:49
Nur mal so: - Außer Umschulung gibt es noch eine ganze Reihe anderer LTA-Maßnahmen. - Keine DRV wird jemanden zur Umschulung zwingen. Dafür kostet sie zu viel Geld und eine erfolgreiche Umschulung funktioniert ohne die Mitarbeit des Umschülers schlicht und ergreifend nicht.
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