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Experten-Antwort

Grenzbetrag aus Wegeunfall 2015

von Frau Meier18.11.2023 | 11:42
205 Ansichten
10 Antworten

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Hallo Zusammen, zu dem Thema habe ich hier gerade schon was gelesen, aber nicht verstanden. Mir ist nicht klar, ob sich der errechnete Grenzbetrag aus dem damals vorliegenden JAV 2015 im laufe der Jahre ebenfalls erhöht, wie die jährliche Rente ? Oder ob der jetzige JAV 2023 (Eintritt in die Rente) zu Grunde gelegt wird ? Oder bleibt dieser Grenzbetrag aus der Berechnung meines damaligen JAV 2015 tatsächlich bestehen ? Und wird angepasst, obwohl die Renten und die Gehälter ja auch gestiegen sind ? Das konnte mir bei der Rentenberatung nicht beantwortet werden. Vielen Dank für die Bemühungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2023 | 11:43

Hallo Frau Meier,
erstmalig treffen eine Rente der Rentenversicherung und der Unfallversicherung in 2023 (lt. Ihren Angaben) zusammen. Dementsprechend ist auch die Jahresarbeitsverdienstgrenze des Jahres 2023 maßgeblich.

9 Antworten

Oh Mannam 18.11.2023 | 16:39
Wer hat denn die Rentenberatung durchgeführt? Ihr Bäcker, Metzger oder Frisör?
Frau Meieram 18.11.2023 | 22:44
Ja das habe ich gelesen und verstehe es nicht. Zum einen sind da widersprüchliche Antworten dabei. Kann man das auch mit einfacheren Wörtern sagen ? So das ein nicht studierter Mensch es auch versteht... Laut der Internetseite Rentenfuchs, erhöht sich der JAV von 2015 um den jeweiligen jährlichen Prozentsatz der Rentenerhöhungen bis zum Jahr des Renteneintritts. Die Rentenanpassung war von 2015 - 2023 überschlagen gesamt 25,00 % Der Brutto Jahresverdienst lag 2015 bei 30000 Euro erhöht sich dieser nun um die 25 % also 37500 Euro und wird der Grenzbetrag dann von den 37500 Euro gerechnet ? Danke.
Frau Meieram 18.11.2023 | 22:46
...eine Verwaltungsangestellte der Stadt..
Oh Mann!am 19.11.2023 | 07:23
Für derartige Fragen sind diese Personen auch nicht ausgebildet. Da holt man sich einen telefonischen, persönlichen oder Videoberatungstermin bei der Rentenversicherung.
Ultraam 20.11.2023 | 08:58
Maßgeblich für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der aktuelle JAV. Der Grenzbetrag wächst also im selben Maße mit, wie die Rente sich durch die jährlichen Anpassungen erhöht.
Frau Meieram 20.11.2023 | 17:46
Hallo, sorry, ich habe mich vertippt 2026 kann ich mit 13,8 % Abschlag in Rente. Was ist, wenn ich in den letzten Monaten nur 50 % arbeite, dann reduziert sich mein JAV ja ganz gewaltig. Wenn sich der JAV verringert, somit wird ja auch der Grenzwert kleiner, dann habe ich ja ganz schlechte Karten mit dem Abzug von 13,8 %. Selbst, wenn ich dann bis 65 ohne Abschlag arbeiten würde, gäbe es wahrscheinlich immer noch einen Abzug an der gesetzlichen Rente. Bei meinen Recherchen, bin ich auf einen Anpassungsfaktor gestoßen. Wird dieser angewandt für, sprich dieser wird mit ca, 1,058 % auf den JAV von 2015 gerechnet ? Vielen Dank für die Bemühungen.
Frau Meieram 21.11.2023 | 10:50
Vielen Dank. Der Anpassungafaktor wird dann von dem Jahr genommen wo ich in Rente gehe oder ? Dieser wird nicht addiert von 2015 - 2026, richtig ? Sondern der dann ausgehandelte von 2026 ? Ich frag mich warum vom Experten dann solche Antworten kommen : "Hallo Frau Meier, erstmalig treffen eine Rente der Rentenversicherung und der Unfallversicherung in 2023 (lt. Ihren Angaben) zusammen. Dementsprechend ist auch die Jahresarbeitsverdienstgrenze des Jahres 2023 maßgeblich." Mit dem Eintrittsjahr hatte ich mich vertippt. Vielen Dank für eine erneute Antwort.
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