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Experten-Antwort

Grenzbetrag Unfallrente

von Stefan10.06.2021 | 14:37
148 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe für einen in der ehemaligen DDR erlittenen Unfall eine Unfallrente in Höhe von 449 €/Monat. Wenn ich 2024 in Altersrente gehe, habe ich von der DRV Rentenansprche in Höhe von ca. 1.800 € /Monat. Diese Altersrente wird jedoch gekürzt auf den Grenzbetrag für beide Renten zusammen. Frage1: Wie hoch ist dieser Grentbetrag für Unfallrenten für 1980 in der DDR erlittene Unfaälle im Jahr 2024? ( 2021 errechnet ersich aus einem JAV von 28.304,62 /12 x 70 % = 1.651,10 €/Monat. 2023 beträgt wohl er 1.674,80 €) 2. Frage Kann ich auf meine Unfallrente bei der BG verzichten,da meine Altersrentenansprüche allein ja höher sind als der Grenzbetrag für beide Renten zusammen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

die Höhe des Grenzbetrags für 2024 können wir leider nicht vorhersagen. Dieser beträgt jedoch mindestens die Höhe Ihrer Altersrente.

Zudem gibt es einen Freibetrag, dessen Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängt.

Die Summe aus der gekürzten Altersrente und der Verletztenrente (UV) ist somit höher als die ungekürzte Altersrente.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Valzuunam 10.06.2021 | 15:16
Den Grenzbetrag im Jahr 2024 kann heute natürlich niemand seriös vorhersagen. Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt allerdings (wie Sie auch an Ihrem Vergleich 2021 / 2023 (?) sehen) dass die Sprünge von Jahr zu Jahr nicht sehr groß sind. Der Verzicht auf Sozialleistungen zu Lasten anderer Sozialleistungsträger ist grundsätzlich nicht. Macht aber nichts, da Sie wohl einem Denkfehler erlegen sind. Die gekürzte Altersrente zzgl. der UV-Rente dürfte insgesamt mehr sein als die reine ungekürzte Altersrente. Davon, dass mit der UV-Rente vermutlich auch steuerlich besser fahren will ich gar nicht erst anfangen...
Klugpuperam 10.06.2021 | 16:44
Der Grenzbetrag ist mindestens so hoch wie die Bruttorente der DRV. Zudem ist auch nicht die volle UV-Rente abzuziehen. Suchen Sie einmal das aktuelle Heft "Zahlen und Tabellen" auf der DRV-Homepage. Dort finden Sie das Berechnungsschema. (Seite 30/31 in meiner Version)
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