Hallo Stefan,
die Höhe des Grenzbetrags für 2024 können wir leider nicht vorhersagen. Dieser beträgt jedoch mindestens die Höhe Ihrer Altersrente.
Zudem gibt es einen Freibetrag, dessen Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängt.
Die Summe aus der gekürzten Altersrente und der Verletztenrente (UV) ist somit höher als die ungekürzte Altersrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung