Hallo Rentner,
zu möglichen Grundrentenansprüchen kann bisher noch keine Auskunft von den Rentenversicherungsträgern gegeben werden.
Grundsätzlich wird bei einem Anspruch auf Grundrente das Einkommen des Versicherten und des Ehegatten ermittelt und ggfs. angerechnet. Dies wird durch jährliche Rückfrage beim Finanzamt erfolgen.