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Experten-Antwort

Grundrente

von Rentner11.03.2021 | 11:25
93 Ansichten
3 Antworten

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Ich möchte mich von der Einkommenssteuererklärung befreien lassen weil ich in den letzten 3 Jahren nie Steuern zahlen musste. Meiner Frau steht eventuell Grundrente zu,durch die Freibeträge durch Schwerbehinderung rutscht sie knapp in den Anspruch für Grundrente. Soll man in diesen Fall doch lieber eine Steuererklärung machen? Stimmt es das die Rentenversicherung jedes Jahr erneut eine Abfrage beim Finanzamt vornimmt? Vielen Dank in Vorraus für ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

zu möglichen Grundrentenansprüchen kann bisher noch keine Auskunft von den Rentenversicherungsträgern gegeben werden.

Grundsätzlich wird bei einem Anspruch auf Grundrente das Einkommen des Versicherten und des Ehegatten ermittelt und ggfs. angerechnet. Dies wird durch jährliche Rückfrage beim Finanzamt erfolgen.

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2 Antworten

Nobbis Litfasssäuleam 11.03.2021 | 11:59
Hallo Rentner, auf der Experten-Antwort aufsetzend: Es ist für den Anspruch auf Grundrentenzuschlag nicht erforderlich, dass Sie oder Ihre Frau eine Steuererklärung abgeben. Wenn der Rentenversicherung zur Beurteilung der Grundrente keine Steuererklärungen der Vorvorjahre und Vorvorvorjahre vorliegen, bekommen Sie einen Fragebogen. Anhand der dort gemachten Angaben wird dann beurteilt, ob und in welcher Höhe die Einkommensanrechnung greift.
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