Ihre Frage lässt sich leider nicht so einfach beantworten! Jedenfalls sind nicht allein die Rentenhöhen ausschlaggebend.
Die Anspruchsvoraussetzungen und die Einkommensanrechnung sind in unserer Broschüre beschrieben:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html
Ggf. ist auch der Frage-/Antwortenkatalog hilfreich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#a492976a-1a58-418c-85fd-235cbf31b9bd
Der Anspruch und die Höhe eines Grundrentenzuschlags wird von Amts wegen geprüft. Ihre Mutter muss nichts veranlassen. Sofern sie keinen entsprechenden Rentenbescheid erhalten hat, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.