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Experten-Antwort

grundrente

von krohn06.01.2023 | 11:28
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6 Antworten

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Meine Mutter bekommt 850 Euro Rente und 1050 Witwenrente. steht ihr da eine grundrente zu ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage lässt sich leider nicht so einfach beantworten! Jedenfalls sind nicht allein die Rentenhöhen ausschlaggebend.

Die Anspruchsvoraussetzungen und die Einkommensanrechnung sind in unserer Broschüre beschrieben:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html

Ggf. ist auch der Frage-/Antwortenkatalog hilfreich:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#a492976a-1a58-418c-85fd-235cbf31b9bd

Der Anspruch und die Höhe eines Grundrentenzuschlags wird von Amts wegen geprüft. Ihre Mutter muss nichts veranlassen. Sofern sie keinen entsprechenden Rentenbescheid erhalten hat, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

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5 Antworten

Paulam 06.01.2023 | 11:29
Hallo, kurze Antwort - Nein. MfG
Angiam 06.01.2023 | 12:29
Werden in diesem Jahr 2023 noch weiterhin die Bescheide zur Grundrente verschickt,oder ist es mit Ende 2022 nun alles abgeschlossen? Ich wollte nur wissen,ob ich evtl noch damit rechnen kann, da ich auch unter 900 Euro Rente liege und 35 Jahre voll habe.... LG.
DRVam 06.01.2023 | 14:08
Sie müssen davon ausgehen, dass Sie keinen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben, wenn Sie bisher keinen entsprechenden Bescheid erhalten haben. Die entsprechende Berechnung können Sie formlos bei Ihrem zuständigen Rententräger anfordern.
W°lfgangam 06.01.2023 | 23:55
Ergänzend: 35 Jahre Versicherungszeiten allgemein sind noch lange keine 33/35 Jahre 'Grundrentenzeiten'. Hinweis von @DRV folgen, die Berechnung dazu direkt von Ihrer DRV anfordern. Gruß w.
Allerleiam 10.01.2023 | 10:54
Wichtig wäre für Sie bei der geringen Rente, dass Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die versicherungspflichtigen Grundrentenzeiten erfüllt haben. Sie haben bei einem Antrag für Wohngeld oder Grundsicherung im Alter in 2023 dann einen entsprechenden Freibetrag von jetzt 251€ im Monat beim Einkommen! Dies erhöht einen entsprechenden Anspruch. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundsicherung-im-alt… Die Freibeträge werden oft vergessen, erhöhen aber in der Regel sehr oft den Bedarf, wenn vorhanden.
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