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Experten-Antwort

Grundrentenzeiten

von CarstenAbc07.10.2021 | 17:51
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Hallo, Im Rahmen meines Rentenantrages für Schwerbehindertenrente (berechtigt mit Abschlägen seit 01.02.2019) bekam ich heute Post von der DRV. "Prüfung berücksichtigungsfähiger Grundrentenzeiten" Die DRV möchte wissen ob ich von Feb. 1989 bis Sep 1990 Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt bekommen habe. 1. Ich weiß nicht mehr 8b Arbeitslosengeld/Hilfe oder Unterhaltsgeld, weiß auch nicht die Höhe, und habe und bekomme nirgends Unterlagen? 2. Wofür braucht die DRV, bzw. ich das? Wie wirkt sich das auf die Rente aus? 3. Ich habe ca. 53 Rentenpunkte. Warum ist Grundrente bei mir ein ein Thema? Danke, für eventuele Antworten. Gruß Carsten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CarstenABC,

Sie haben einen Altersrentenantrag gestellt.

Im Rahmen der Prüfung für den Anspruch auf Entgeltpunkte für

langjährige Versicherung ([Grundrentenzuschlag:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html) wurde festgestellt, dass klärungsbedürftige Zeiten im Versicherungskonto vorhanden sind. Diese Zeit(en) haben Auswirkungen auf die Höhe des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung.

Senden Sie bitte entsprechende Unterlagen der Sachbearbeitung zu bzw, teilen Sie der Sachbearbeitung mit, dass Unterlagen nicht mehr vorliegen.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht, entnehmen Sie bitte nach Abschluss des Rentenverfahrens Ihrem Rentenbescheid.

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6 Antworten

KSCam 07.10.2021 | 18:22
Wenn Sie den Bezug von Unterhaltsgeld durch alte Belege nachweisen können, würden diese Monate bei den Grundrentenzeiten mitzählen. Aber bei 53 Entgeltpunkten haben Sie sicherlich keinen Grundrentenanspruch. das gibt ja über 1800 € Bruttorente..... Fazit: diese Erhebung ist nicht wirklich nachvollziehbar, bzw. wurde einfach standardmäßig gemacht. Wenn Sie Belege haben schicken Sie Kopien davon zurück, ansonsten schreiben Sie nen Dreizeiler "weiß ich nicht mehr". Im Endeffekt "Jacke wie Hose", das sind m.E. die vielen unnötigen Dinge die tag täglich die Verfahren komplizierter werden lassen, weil Mitarbeiter lieber standardmäßig ein Musterschreiben "raushauen" statt bei der Arbeit was zu denken. Ein großer Dank an die Macher der Grundrente - Ende Ironie LG
W°lfgangam 07.10.2021 | 20:49
Hallo CarstenAbc, wenn es im Anschluss an eine Beschäftigungszeit *) war = normale Arbeitslosenmeldung = ALG, im Antwortfragebogen einfach so ankreuzen, erledigt + abschicken. *) sind Sie in dieser Zeit (erfahrungsgemäß) als Spätaussiedler (richtiger: Vertriebener/Flüchtlings-Status) nach D gekommen, war es Eingliederungshilfe bzw. Unterhaltsgeld. Dann die folgenden Auswahlfelder ausfüllen/ggf. mit dem Zusatz = keine Unterlagen mehr vorhanden. Gruß w. PS: ja es nervt auch, wenn Versicherte sowieso schon u33 _Versicherungsjahre_ haben und mit diesem Fragebogen beglückt werden, bzw. die wieder im 'Amt' damit auflaufen ;-) PPS: pragmatisch/siehe @KSC, hätte der denn überhaupt einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag? ...die DRV denkt hier nicht 'logisch', sondern rein formaljuristisch und muss diese *Scheißgrundrente (leider) in jedem Einzelfall überprüfen, egal ob etwas bei rauskommt. Doch es kommt immer etwas bei raus: die Bescheide werden wieder um 2-3 Seiten länger ;-))
Jonnyam 07.10.2021 | 23:42
Das Thema "Grundrente" dürfte bei einem Maximalwert von 0,6667 und höchstens 600 Monaten Grundrentenzeiten (17-67.LJ), also ab 40 Entgeltpunkten wohl definitiv bedeutungslos sein. Bei besonders langjährigen Versicherten dürfte der Wert bei kurz unter 37 Entgeltpunkten liegen. Wer so etwas weiß, kann sich die Anfrage nach UHG oder ALG sparen.
W°lfgangam 08.10.2021 | 17:40
Ergänzend: Das Dumme bei dieser Prüfung/der Auflistung der Grundrentenzeit, ist leider nur, dass der rechtsunkundige Versicherte kein 'Ergebnis' dazu mitgeteilt bekommt. Da hat er/sie eine lange Latte an Grundrentenzeiten zusätzlich im Bescheid aufgelistet, und fragt sich 'hähh, wozu das ...wo ist das Ergebnis dafür?" TIPP: auf der letzten Seite zum Bescheid "Summe aller Entgeltpunkte" vielleicht mal den Hinweis aufnehmen, dass sich zusätzliche EP bei langjähriger Versicherung 'aufgrund der im Bescheid aufgelisteten Grundrentenzeiten' leider nicht ergeben" ...könnte man auch übersichtshalber einkürzen, die Liste der Grundrentenzeiten gleich wegzulassen (analog der Berechnungsanlagen der EP im Detail) - und das mit ein/zwei Halbsätzen als geprüft/kein Anspruch in den Bescheid reinschreiben. Mit der Option, das im Detail auf Anforderung 'gerne' auszudrucken/zusätzlich/nachträglich zu versenden ... Gruß w.
Nobis Litfaßsäuleam 09.10.2021 | 11:38
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, beim Maximalwert darf sich wohl noch eine Null einschleichen: 0,0667 Wer will es der DRV verdenken, dass sie die Anfrage zur Zeitenklärung immer betreibt, selbst wenn es zu 99,9999% zu keinem Grundrentenzuschlag kommen dürfte. Könnte sich ja um den 0,0001% Fall handeln, bei dem sich die 53 Rentenpunkte großteils aus Versorgungsausgleich speisen und vor zwei respektive drei Jahren ausnahmsweise das Einkommen etwas niedriger lag oder hohe Steuerfreibeträge einflossen, so dass doch ein paar Euro Grundrentenzuschlag fällig würden. Mit Gruß an die Politik...
Jonnyam 09.10.2021 | 12:14
Zitat von Nobis Litfaßsäule anzeigenausblenden
Das Thema "Grundrente" dürfte bei einem Maximalwert von 0,6667 und höchstens 600 Monaten Grundrentenzeiten (17-67.LJ), also ab 40 Entgeltpunkten wohl definitiv bedeutungslos sein. Bei besonders langjährigen Versicherten dürfte der Wert bei kurz unter 37 Entgeltpunkten liegen.
Hallo Jonny, beim Maximalwert darf sich wohl noch eine Null einschleichen: 0,0667 Mit Gruß an die Politik...
Wo Nobbi Recht hat, hat er Recht. Wahrscheinlich hat sich die Null verflüchtigt und in der Politik vervielfacht. Daher die tolle Grundrente. Schön wäre es nur, wenn Zuschläge aus beitragsgeminderten Monaten, die selbst wegen "reine Arbeitslosigkeit" gar nicht Grundrentenzeiten sind, bei der Berechnung der Grundrenten-Bewertungszeiten nicht einfließen würden. Noch besser wäre es, wenn dann aber alle auf Grundrentenmonate entfallenden Entgeltpunkte einbezogen würden, auch solche für teils noch Arbeitslosigkeit. Das bedeutet dann aber ja eine exakte Trennung für "den Kalendermonat" und ist schwieriger, als mal nachzufragen, ob Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld gezahlt wurde.
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