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Experten-Antwort

Grundrentenzeiten erhöhen

von Stefan06.03.2025 | 05:53
393 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Wie kann ich mit befristeter Erwerbsminderung , Pflegegrad 2 und Grad der Behinderung 100 (G) an Grundrentenzeiten dazubekommen ? Für meinen Arbeitgeber bin ich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, werde aber nicht mehr zu ihm zurückkehren . Es handelt sich um 3 Jahre , um auf die benötigten 33 Jahre der Grundrentenzeit zu kommen . Was kann ich tun ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

 

Grundrentenzeiten setzen sich aus folgenden rentenrechtlichen Zeiten zusammen:

·         Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,

·         Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach § 55 Abs. 2 SGB VI als gezahlt gelten oder diesen gleichgestellt sind,

·         Berücksichtigungszeiten,

·         Zeiten des Bezugs von

o    Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,

o    Leistungen bei Krankheit und

o    Übergangsgeld,

soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind

 Hinzu kommen noch Ersatzzeiten.

 

Nicht zu den Grundrentenzeiten gehören hingegen folgende Zeiten:

·         Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe,

·         Zeiten einer geringfügigen versicherungsfreien oder nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung,

·         Zeiten mit freiwilligen Beiträgen,

·         Zurechnungszeiten,

·         die pauschale Anrechnungszeit und

·         Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3 SGB VI.

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11 Antworten

Zoraam 06.03.2025 | 08:21
Wie viel brauchen Sie denn noch. Manchmal sind auch Grundrentenzeiten nach dem Leistungsfall bereits stehen geblieben, die sich erst bei einer Folgerente auswirken.
Zoraam 06.03.2025 | 08:27
Oder was zuverdienen: Aber mindestens 30 % des Durchschnitts - Verdienstes, Liegt der eigene Verdienst darunter, wird diese Zeit nicht mitgezählt. Einkommen aus Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden also nicht berücksichtigt. Und noch was. Grundrentenzuschlag kann sich beim Wechsel aus einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente negativ auswirken https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/altersrente-niedriger…
Stefanam 06.03.2025 | 08:58
Zitat von Zora anzeigenausblenden
Meine Grundrentenzeiten sind durch Berufsausbildung (3Jahre) und Beschäftigung (27,..Jahre) = 30,.. entstanden. Die Kindererziehungszeiten (2 Kinder , jetzt 31 + 35 Jahre) sind ganz auf dem Renten-Konto meiner Frau. Ich benötige die 33 Jahre nicht für die Grundrente , sondern für den Erhalt des Freibetrages beim Wohngeld.
Stefanam 06.03.2025 | 11:12
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Hallo Stefan,

 

Grundrentenzeiten setzen sich aus folgenden rentenrechtlichen Zeiten zusammen:

·         Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,

·         Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach § 55 Abs. 2 SGB VI als gezahlt gelten oder diesen gleichgestellt sind,

·         Berücksichtigungszeiten,

·         Zeiten des Bezugs von

o    Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,

o    Leistungen bei Krankheit und

o    Übergangsgeld,

soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind

 Hinzu kommen noch Ersatzzeiten.

 

Nicht zu den Grundrentenzeiten gehören hingegen folgende Zeiten:

·         Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe,

·         Zeiten einer geringfügigen versicherungsfreien oder nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung,

·         Zeiten mit freiwilligen Beiträgen,

·         Zurechnungszeiten,

·         die pauschale Anrechnungszeit und

·         Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3 SGB VI.

Was kann ich also tun um die Grundzeiten zu erhöhen ? Es geht mir um den Erhalt des Freibetrages beim Wohngeld durch 33 Jahre der Grundrentenzeiten.
Stefanam 06.03.2025 | 13:50
Das stimmt ;-) Trotzdem keiner eine Idee ?
Du meine Güteam 06.03.2025 | 14:09
Wie wäre es mit arbeiten?
Stefanam 06.03.2025 | 15:28
Mit Pflegegrad 2 mit Biegen und Brechen arbeiten, dass dann die Pflegestufe eventuell zurückgestuft wird ? Naja , ich weiß nicht .
Mimimiam 06.03.2025 | 15:50
Wozu fragst du hier, wenn du gar nicht arbeiten willst? Anders als durch Arbeiten gibts nunmal keine Grundrentenzeiten. Außerdem bekommst du ja bereits EM-Rente und Pflegegeld. Was darfs denn noch alles sein?
Stefanam 06.03.2025 | 18:50
Das ist richtig. Es würde halt einfacher werden, wenn das Wohngeld etwas höher ausfallen würde. Schade, dass es da scheinbar keine Möglichkeit gibt. Danke Euch trotzdem
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