Hallo Gaia,
dies ist auch unser Kenntnisstand. Die Anfrage nach den Grundrentenzeiten für die leistungsberechtigte Person bzw. bei Hinterbliebenen für die verstorbene Person erfolgen durch den Sozialleistungsträger (in diesem Fall das Sozialamt) und nicht über die Versicherten bzw. deren Bevollmächtigte.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich nochmals Kontakt mit dem Sozialamt bzw. dem zuständigen Rentenversicherungsträger auf.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung