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Experten-Antwort

Grundrentenzeiten Zusammenlegung

von Gaia10.02.2023 | 10:51
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Schiegermutter ist im Pflegeheim und hat einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten beim Sozialamt gestellt. Sie erfüllt bei weitem nicht die Grundrentenzeiten. Das Sozialamt erwartet nur von mir, dass ich bei der Rentenversicherung prüfen lasse, ob die Rentenzeiten ihres 1969 verstorbenen Ehemannes (geb. 1925) hinzugerechnet werden können, um mit der Zusammenlegung auf die 33 Jahre zu kommen. Muss ich das wirklich tun? Die Rentenversicherung teilt mir mit, dass solche Auskünfte üblicherweise von den Behörden direkt angefordert werden.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaia,

dies ist auch unser Kenntnisstand. Die Anfrage nach den Grundrentenzeiten für die leistungsberechtigte Person bzw. bei Hinterbliebenen für die verstorbene Person erfolgen durch den Sozialleistungsträger (in diesem Fall das Sozialamt) und nicht über die Versicherten bzw. deren Bevollmächtigte.

Bitte nehmen Sie diesbezüglich nochmals Kontakt mit dem Sozialamt bzw. dem zuständigen Rentenversicherungsträger auf.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaia,

aus Ihrer Frage ist auch zu entnehmen, dass das Sozialamt eine Zusammenrechnung von Grundrentenzeiten aus der Versicherung Ihrer Schwiegermutter und aus der Versicherung des verstorbenen Ehemannes geprüft haben möchte.

Eine solche Zusammenrechnung ist gesetzlich nicht vorgesehen und das Sozialamt sollte das auch wissen. Das lässt sich bereits aus § 82a Abs. 2 SGB XII erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Rentenfuchsam 10.02.2023 | 11:26
Ich war mir lange Zeit auch sicher, dass das Sozialamt bzw. die Wohngeldbehörde die Abfragen bei der DRV macht. Jedoch hatte ich mal eine Versicherte, welche genau das geschilderte auch brauchte. Kurzerhand hab ich beim Sozialamt angerufen und gefragt, wieso sie das nicht einfach bei uns anfordern. Meinte die Dame, bei Pflege sind die Versicherten in der Pflicht diese Informationen selbständig bei zu bringen und einzuholen. Keine Ahnung auf welcher Grundlage das basiert. Wir habens dann kurzerhand an die Versicherte geschickt zur Bitte um Weiterleitung. Grundrente scheint ein bodenloses Fass zu sein wo keiner so richtig bescheid weiß.
Gaiaam 10.02.2023 | 11:16
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Bestätigung. Die Sachbearbeiterin des Sozialamtes meinte, sie bekäme keine Auskunft bei der Rentenversicherung. Ich gehe davon aus, dass meine Mitwirkungspflicht hier endet. ein schönes WE :-)
Berndam 10.02.2023 | 11:46
Ich würde mich gegenüber dem Sozialamt auf § 65 SGB I berufen.
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