Hallo Netti,
möglicherweise vermischen Sie gerade einige Sachverhalte. Wenn Sie vom 01.07.2014 sprechen meinen Sie wahrscheinlich die Ausweitung der Zurechnungszeit. Hier orientiert sich das anzuwendende Recht am Versicherungsfall, bzw. am Rentenbeginn. Die neuen Hinzuverdienstgrenzen, worauf sich Ihre Einwendungen bezüglich der Rente Ihrer Freundin beziehen, gelten unabhängig vom Rentenbeginn/ Versicherungsfall auch für Bestandsfälle ab dem 01.07.2017. Folgen Sie dem Rat von „Fastrentner“. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung .