Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Gutachten der DRV

von ?29.03.2010 | 09:48
2987 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Herr S. Berufskraftfahrer geb. vor 1961 kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten liegt vor. Herr S. hat sein 18 Jahren als Kraftfahrer gelernt, aber keinen Facharbeiter. Sein AG hat ihm bestätigt, daß er als Facharbeiter eingesetzt war und auch so entlohnt wurde. Bei Akteneinsicht in das Gutachten für die DRV stellte er fest, daß er vom Gutachter 10 Jahre verjüngt wurde, weiterhin wurde nicht auf die wesentlichen Folgen seiner Erkrankung eingegangen, sondern auf mehreren Seiten über Probleme mit dem großen Zeh gesprochen. Herrn S. ist klar, daß man bei Problemen mit dem großen Zeh keine Rente bekommt. Ein geplanter Arbeitsversuch wurde vom Gutachter als geglückt beurteilt, obwohl dieser erst ca eine Woche nach dem Gutachten begann. Ein Arbeitsversuch, der nach dem Gutachten stattfand, in einer anderen Abteilung des Betriebes wurde vom Betrieb aufgrund der Fürsorgepflicht abgebrochen: Herr S. ist den üblichen Anforderung des Arbeitsmarktes weder für 4 noch für 6 Stunden gewachsen. Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde gestellt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ?,

das Verfahren aufgrund des Antrags auf Erwerbsminderungsrente des Herrn S. bleibt zunächst abzuwarten. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann im Widerspruchsverfahren auf die Begutachtung eingegangen werden.

19 Antworten

?am 29.03.2010 | 09:58
Tut mir leid, hab Schreibfehler gemacht. Herr S. hat als Kraftfahrer gearbeitet, aber keinen Facharbeiterbrief in diesem Beruf.
Antwortam 29.03.2010 | 10:46
Und was ist jetzt ihre Frage ?
?am 29.03.2010 | 10:47
Wie sich Herr S. am besten weiterverhält, und wie dieses Gutachten von der DRV bewertet wird.
Antwortam 29.03.2010 | 11:01
Hier zum Thema des Berufes und der Qualifikation des Berufskraftfahrer : http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraftfahrer Inwieweit der Herr S. dann wirklich als Facharbeiter gilt oder eben nicht, sei dahingestellt und kann anhand der von ihnen gemachten Angaben und ohne Kenntnis des genauen Einzelfalles sicher hier nicht beurteilt werden. Grundsätzlich kann man ihnen nur raten, die hier schon von ihnen aufgeführten Ungereimtheiten in dem Gutachten und die Versäumnisse des Gutachters ganz detailliert der Rentenversicherung schriftlich umgehend mitzuteilen. Wenn die RV ihre Argumente dann nachvollziehen kann, wird eventuell eine neue Begutachtung anberaumt werden. Wenn die Rente dann letztlich doch abgelehnt würde, sollten Sie in den Widerspruch gehen und dort dann auf jeden Fall auf eine erneute Begutachtung bestehen !
?am 29.03.2010 | 13:55
Der Antrag auf BU wurde bereits abgelehnt. Mit dem gescheiterten Arbeitsversuch wurden die aktuellen Befunde der behandelnden Ärzte eingereicht und der Antrag auf einen Antrag in Rente wegen voller Erwerbsminderung geändert. Dazu suchte Herr S. eine Beratungsstelle der DRV auf. Der Mitarbeiter dort, nahm einen neuen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf. Dieser wurde dann dem laufenden Widerspruchsverfahren zugeordnet. Alle aktuellen ärztlichen Befunde wurden nachgereicht, bzw. werden der DRV nach Erhalt zur Verfügung gestellt.
hä?am 29.03.2010 | 14:32
dann sollten sie einfach in ruhe abwarten!
?am 29.03.2010 | 14:36
Immerhin hat der Gutachter Herrn S. 10 Jahre jünger gemacht, damit würde kein Anspruch auf BU bestehen.
?am 29.03.2010 | 15:55
Ganz einfach: In meiner Praxis erschien ein .... jähriger Mann. Das Alter war glatt 10 Jahre jünger. Evtl kann der Gutachter auch einfach nicht rechnen.
Antwortam 29.03.2010 | 16:07
Das kommt alleine nur daher, weil einige dieser Herren Gutachter zum einen mehr als schlampig arbeiten, diese Gutachten als reine Geldvermehrungsmaschine ansehen und desweiteren genau wissen, das Sie trotz aller Fehler keinerlei Konsequenzen aufgrund ihrer katastrophen und völlig inakzeptabelen Gutachten befürchten müssen.... Da kann es dann schon mal sein, das bei der Aufnahme der Anamnese des Patienten auch so ein Kardinalfehler wie mit dem Alter bei Herrn S. passiert. In allen ärztlichen Unterlagen die auch dem Gutachter vor und während der Begutachtung vorliegen , steht mit Sicherheit mehrmals das korrekte Alter und das Geburtsdatum - man muß es halt nur richtig lesen können... Alleine schon nur aufgrund diesen einen Fehlers, würde ich per Anwalt das Gutachten sofort anfechten und für null und nichtig erklären lassen. Wer schon bei solchen Sachen Fehler ins Gutachten einbaut, der wird sicher auch die medizinische Seite nicht besonders korrekt und ordentlich " begutachtet " haben... Also die Meinung des Experten in allen Ehren , aber jetzt erst mal abwarten ist sicher der falsche Weg. Stellen Sie die Fehler im Gutachten der RV gegenüber umgehend ganz klar dar und fechten Sie es daraufhin sofort an, bevor es Unheil in Form eines ablehnenden Widerspruchsbescheides annehmen kann.. Mit " Abwarten " kommen Sie bei solch fehlerhaften Gutachten nicht weiter.
@ ?am 29.03.2010 | 15:53
Der GA hat ihn jünger gemacht? Wie soll das denn gehen? Das Geburtsdatum ist ja sogar Teil der Soz.Vers.Nummer.
?am 29.03.2010 | 16:21
Danke, ich denke, daß es gut ist, das Gutachten durch einen Rechtsbeistand anzufechten.
Antwortam 29.03.2010 | 16:37
Gerade weil es ja auch und im Besonderen um die BU-Rente geht und damit gerade das Alter ( vor 1961 geboren ) absolut entscheidend ist, ist dieser eine Fehler alleine schon völlig unverzeihlich. Wenn man der Gutachter jemanden 10 Jahre jünger " macht " und vielleicht auch dieses Alter im Kopf während der gesasmten Begutachtung hatte, ist selbiges eben nicht verwendbar. Jeder Anwalt sorgt dafür, das solch ein " Schrottgutachten " in die Tonne kommt - wo es auch hingehört. Die RV wäre gut beraten diesen Ärzten keinerlei Honarar für so ein " Geschmiere " zu zahlen. Das und nur das würde die Herren Gutachter sorgfältiger arbeiten lassen ! Alles Gute und viel Erfolg.
-_-am 29.03.2010 | 23:40
Das Gutachten allein können Sie nicht anfechten, sondern im Widerspruchsverfahren nur den daraus resultierenden Bescheid. Nicht das Gutachten, sondern dessen Auswertung durch die Sachverständigen der DRV ist maßgebend für den Bescheid. Es könnte auch ein einfacher Schreibfehler der Schreibkraft sein, die das Gutachten getippt hat und damit löst sich Ihre Argumentation in heiße Luft auf. Maßgebend für die Beurteilung des Versicherten ist auch nicht dessen Lebensalter, sondern allein dessen individuelle Leistungsfähigkeit. Wenn außer der falschen Angabe des Lebensalters keine substantiellen Fehler feststellbar wären, müssen Sie schon gravierend anders lautende Nachweise (zeitlich neuere ärztliche Befundnachweise) vorlegen. Die Antworten von "Antwort" sollten nicht überwiegende Grundlage Ihrer Argumentation werden, denn damit fallen Sie garantiert auf die Nase! Der Versuch Ihnen Mut zu machen in allen Ehren, sollte man die rechtlichen Grundlagen nicht vernachlässigen. Eine etwas realistischere Sicht dürfte Ihnen aber ein Rechtsbeistand vermitteln. Für Mitglieder: www.vdk.de , www.sovd.de , Gewerkschaft Gegen Honorar gemäß Gebührenordnung: Rentenberater oder Rechtsanälte
Antwortam 30.03.2010 | 07:33
@ -_- Oh Oh Oh , hier hat aber offensichtlich jemand wenig Ahnung von der Materie.... Natürlich kann und sollte man direkt das Gutachten anfechten, damit es erst gar nicht erst in die Auswertung des med. Dienstes einfliesst. Lesen Sie mal hier sie "Experte " : Den Begriff des Gutachtens kennt man aus vielen Bereichen. Überall, wo es um Schadensersatz geht oder um eine Klageführung kann es sein, dass ein Gutachten verlangt wird. Im Gesundheitswesen kann in vielerlei Hinsicht ein fachärztliches Gutachten verlangt werden. In Rentenfragen ist dies häufig der Fall, aber auch bei Arbeitsunfähigkeit und einer geminderten Erwerbsfähigkeit. Auch in Streitfragen um die ärztliche Versorgung werden Gutachten erstellt. Möchte ein Patient sich beispielsweise gegen eine falsche Diagnosestellung eine darauf folgende, falsche Behandlung wehren, die ihm zuteil wurde, so muss er ein Gutachten erstellen lassen. Ein Gutachten muss grundsätzlich von einem neutralen Fachmann angefertigt werden und sämtliche relevanten Fragen berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um eine Urkunde. Ein Gutachten anfechten kann man, dies geschieht sogar recht häufig. Ist die Gegenpartei mit dem Inhalt des Gutachtens nicht einverstanden, kann die Anfechtung des Gutachtens über einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. In den meisten Fällen einigt man sich auf die Erstellung eines zweiten Gutachtens einer weiteren, neutralen Person, die fachlich qualifiziert ist. http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/gutachten…
?am 30.03.2010 | 09:08
Danke für alle Tipps. Herr S. hat bei seinem Widerspruch deutlich auf sein Geburtsdatum hingewiesen und auch neuere Gutachten vorgelegt, die hoffentlich bei der Entscheidung des Widerspruches Beachtung finden, zumal sich seine gesundheitliche Situation ja deutlich verschlechtert hat. Auch wenn das das falsche Forum ist: Dieses Gutachten hat dafür gesorgt, daß bei der AfA keine Einstufung nach § 117 erfolgt ist, da ja ein abgelehnter Rentenantrag vorliegt.
???am 30.03.2010 | 11:44
Sie vermischen hier unterschiedliche Entscheidungen. Der Gutachter stellt nur fest, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers beeinträchtigt ist. Das Alter ist dabei zwar auch von einer gewissen Bedeutung. Sollte es sich bei der falschen Altersangabe nicht nur um einen Tipp-Fehler handeln, dann könnte es sich sogar zugunsten Ihres Bekannten auswirken. Ein Bechwerdebild, das bei einem 50jährigen auf altersgemäßen Verschleiß zurückgeführt wird, kann bei einem 40jährigen Krankheitswert besitzen. Von daher kann dieses "Jünger-machen" durch den Arzt erstmal keine Negativ-Wirkung haben. Die von Ihnen angesprochene Besitzschutz-Regelung für vor 1961 geborene wird vom Juristen geprüft. Der sucht das Alter des Versicherten nicht im Gutachten, sondern schaut einfach auf die Versicherungsnummer (das geht nämlich schneller).
Peteram 30.03.2010 | 14:38
Außer der falschen Altersangabe ( warum auch immer die erfolgt ist ja auch nebensächlich ) , geht es doch auch um andere Fehler im Gutachten. So wurde lt. @? z.b. wohl auch nicht auf die wesentlichen Folgen der Erkrankung eingegangen etc. Auch dies und womöglich noch andere Dinge machen so ein Gutachten eben anfechtbar. Es kommt dann zu einer Summierung von Fehlern und Patzern, die in der Summe aller Fehler/Ungereimtheiten das Guatchten wertlos werden lassen.
??? -Nachtragam 30.03.2010 | 15:36
Um es 100% zu machen: Meine Antwort bezieht sich auf den Beitrag von "?" vom 29.03.2010 um 14.36 Uhr. Ich wollte keine weitere Aussage zur Qualität oder Anfechtbarkeit des erstellten Gutachtens treffen und habe dies auch in keiner Form getan. Ich hoffe man verzeiht mir, dass ich zu faul war, den konkreten Beitrag nochmal extra zu suchen. Ich hab's ja jetzt hiermit nachgeholt.
Wolfgangam 30.03.2010 | 19:49
Hallo ???, > (...)Juristen (...). Der sucht das Alter des Versicherten nicht im Gutachten, sondern schaut einfach auf die Versicherungsnummer (...) dann wäre er aber schön blond und als Rechtskenner disqualifiziert. Die Sozialversicherungsnummer ist kein amtlicher Nachweis des RICHTIGEN Geburtsdatums. Spätestens wenn da der 32 ff. für den GeburtsTAG steht, kommt auch Herr Jurist ins Grübeln. Von genetisch nachgewiesen/korrigierten anderen Geburtsjahren mal abgesehen ...deswegen ändert sich die Versicherungsnummer als reines 'Ordnungskennzeichen' auch nicht. Mein ja nur ... ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026