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Experten-Antwort

Habe keine Ausbildung

von OhneAusbildung26.10.2026 | 12:42
33 Ansichten
2 Antworten

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Früher wurde Versicherten bis zum 25. Lebensjahr eine "pauschale" Ausbildungszeit von 3 Jahren berücksichtigt, wenn man keine Ausbildung hatte. Gilt das weiterhin ? Oder fällt die "pauschale" Ausbildungszeit von 3 Jahren weg, wenn mann keine Ausbildung hat ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bis zum 31.12.2004 gab es die pauschale Ausbildungszeit. Die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen bis zum 25. Lebensjahr wurden von der Rentenversicherung pauschal als Ausbildungszeit gewertet und höher bewertet – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Lehre absolviert wurde (sogenannte Fiktion).

Bis zum 31.12.2004 wurden die ersten 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge vor Vollendung des 25. Lebensjahres im Versicherungsverlauf "automatisch" Zeiten der Berufsausbildung und die Entgeltpunkte ggf. aufgestockt, wenn die tatsächlich erwirtschafteten Entgeltpunkte unter 0,0625 lagen. Ab 01.01.2009 werden nur noch tatsächlich nachgewiesene Berufsausbildungszeiten hochgewertet. Die Hochwertung erfolgt auch nur noch für die ersten 36 Kalendermonate mit tatsächlich nachgewiesener Berufsausbildung.

In der Zeit vom 01.01.2005 - 31.12.2008 gab es noch eine "reduzierte" Bewertung (=Übergangszeit) im § 263 Abs. 5 SGB VI.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 26.10.2026 | 13:00
Das ist schon längst überholt, gibt es nicht mehr.
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