Hallo,
bis zum 31.12.2004 gab es die pauschale Ausbildungszeit. Die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen bis zum 25. Lebensjahr wurden von der Rentenversicherung pauschal als Ausbildungszeit gewertet und höher bewertet – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Lehre absolviert wurde (sogenannte Fiktion).
Bis zum 31.12.2004 wurden die ersten 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge vor Vollendung des 25. Lebensjahres im Versicherungsverlauf "automatisch" Zeiten der Berufsausbildung und die Entgeltpunkte ggf. aufgestockt, wenn die tatsächlich erwirtschafteten Entgeltpunkte unter 0,0625 lagen. Ab 01.01.2009 werden nur noch tatsächlich nachgewiesene Berufsausbildungszeiten hochgewertet. Die Hochwertung erfolgt auch nur noch für die ersten 36 Kalendermonate mit tatsächlich nachgewiesener Berufsausbildung.
In der Zeit vom 01.01.2005 - 31.12.2008 gab es noch eine "reduzierte" Bewertung (=Übergangszeit) im § 263 Abs. 5 SGB VI.
Freundliche Grüße