Hallo Susa,
Ihre Frage bezieht sich auf das geltende Recht gegeüber den Trägern der gestzlichen Krankenversicherung, nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihre Krankenkasse.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Krankenkasse auch nach Bewilligung einer Rehabilitationsleistung berechtigt, das Dispoisitiongsrecht einzuschränken. Dies ist keine Seltenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
KV schränkt nachträglich Gestaltrecht ein (Reha ->Rente?)
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/kv-schraenkt-nachtraeglich-gestaltrecht-ein-reha-rente
Was die Kasse darf und was nicht diskutieren Sie mit denen.
Aus Sicht der DRV haben Sie eine Reha genehmigt bekommen, gehen dorthin und können hoffentlich anschließend wieder arbeiten.
Dafür ist erstmal egal was die Krankenkasse macht….
Ich habe mein Gestaltungsrecht gesichert. Das die nachträglich einschränken können, weiß ich aber doch nicht, wenn ich es mir vorher gesichert habe, dass macht ja dann keinen Sinn.
Einschränkung des Dispositionsrechts
Sobald eine Krankenkasse zur Stellung eines Antrages nach § 51 SGB V auffordert, wird auch das sogenannte Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, dass der Versicherte – wenn überhaupt – nur noch einen eingeschränkten Einfluss auf das weitere Verfahren hat. Das bedeutet, dass er seinen Antrag z. B. nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen kann.
https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/898-krankengeld-aufforderungsrechte-krankenkasse.html
Das ist nicht meine Frage gewesen.
Hallo Susa,
Ihre Frage bezieht sich auf das geltende Recht gegeüber den Trägern der gestzlichen Krankenversicherung, nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihre Krankenkasse.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Krankenkasse auch nach Bewilligung einer Rehabilitationsleistung berechtigt, das Dispoisitiongsrecht einzuschränken. Dies ist keine Seltenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Habe ja auch nur was zur Relevanz in der Praxis gesagt…..und dass es derzeit wurstegal ist was die Kasse macht…..die einzige Einschränkung ist doch, dass Sie die Reha nicht zurückziehen dürfen……aber wenn Sie das wollten, hätten Sie doch gar keine Reha beantragt.
Genießen Sie dasWE
Die REHA habe ich eigenständig gestellt und wie gesagt, mir das Gestaltungsrecht bei der KK gesichert. Danach kommt die KK und schränkt es ein.
Die REHA habe ich eigenständig gestellt und wie gesagt, mir das Gestaltungsrecht bei der KK gesichert. Danach kommt die KK und schränkt es ein.
Vielleicht drücke ich mich falsch aus. ICH habe mir das Gestaltungsrecht zur REHA gesichert bei der KK.
Ja, die Krankenkasse kann das tun, auch noch nachträglich Ihr Gestaltungsrecht einzuschränken. Da es dann eingeschränkt ist, kann es für Sie nicht mehr frei sein, logisch oder? Sie können derartiges auch nicht verfügen.
Ich weiß es, dass die es nachträglich einschränken können. Egal....
Ich hasse es, wenn nicht richtig gelesen wird. Ja, ich weiß es immer noch, dass die es einschränken können, aber sicher NICHT, wenn ich es mir vor der KK gesichert habe.
Ich weiß es, dass die es nachträglich einschränken können. Egal....
Ich hasse es, wenn nicht richtig gelesen wird. Ja, ich weiß es immer noch, dass die es einschränken können, aber sicher NICHT, wenn ich es mir vor der KK gesichert habe.
Ich hasse es, wenn nicht richtig gelesen wird. Ja, ich weiß es immer noch, dass die es einschränken können, aber sicher NICHT, wenn ich es mir vor der KK gesichert habe.
Ich hasse es, wenn nicht richtig gelesen wird. Ja, ich weiß es immer noch, dass die es einschränken können, aber sicher NICHT, wenn ich es mir vor der KK gesichert habe.
Na wenn Sie das wissen, beantwortet sich das doch von selbst. Das Dispositionsrecht ist eingeschränkt, damit wäre Ihre Freiheit(die Sie sich nicht sichern können) dahin. Das Gestaltungsrecht gibt es nur einmal und Sie können nicht frei verfügen, die KK sogar nachträglich schon. Wenn Ihnen das nicht gefällt https://www.bundestag.de/services/kontakt
Um es einfach zu formulieren, das Gestaltungsrecht kann nicht gesichert werden. Das Schreiben von Ihnen an die Krankenkasse mit der Bitte dies zu bestätigen, war nichts anderes als ein Betteln für die Einschränkung des Dispositionsrechts und so hat es die Kasse auch wahrgenommen. Indem sie Ihnen nicht bestätigt hat, auf die Einschränkung des Dispositionsrechtes zu verzichten, sondern eben dieses ausgeübt hat. Um praktisch zu bleiben, sollten Sie die Reha wegen Gesundung oder wegen zu starker Erkrankung nicht antreten können, kann ihr behandelnder Arzt da sicherlich etwas zu schreiben, aber sonst wird bei andauern der AU die Kasse auf die Reha bestehen (in der Zeit muss sie zumindest kein Krankengeld bezahlen). Wenn Sie tricksen wollen, könnten Sie überlegen ob die Kasse nachweisen kann, Ihnen die Einschränkung mitgeteilt zu haben.
Gegen Beratungsresistenz kann man haltnichts machen.
Susa hat recht und ist bockig wenn sie die Wunschantwort nicht bekommt.
Vielleicht wäre es einfach gewesen, meine kurze Frage mit ja oder nein zu beantworten und nicht wie die meisten hier: Ja, die können das Gestaltungsrecht einschränken, das weiß ich ja schon ewig. Das war eben nicht meine Frage...
Dann frag Dich besser mal was die Rentenversicherung mit dem Gestaltungsrecht der Krankenkasse zu tun hat?
Es gibt auch ein Forum der Krankenkasse.
Du kaufst aber sicher auch Deine Brötchen beim Frisör.🤦♂️😂
Vielleicht wäre es einfach gewesen, meine kurze Frage mit ja oder nein zu beantworten und nicht wie die meisten hier: Ja, die können das Gestaltungsrecht einschränken, das weiß ich ja schon ewig. Das war eben nicht meine Frage...
Im Krankenkassenforum hat sie schon Ihre Fragen gestellt, allerdings als Elch.
https://www.krankenkassenforum.de/gesetzliche-krankenkassen-f12/kann-man-sich-gestaltungsrecht-bei-der-kk-sichern-t21675.html
Klarer Fall von renitent und unbelehrbar und auch noch schwer von Begriff. Kannste machen nichts, mußte gucken zu!
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