Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Halbe EM-Rente bewilligt! Weiterhin zusätzl. Krankengeld?

von erikA19.01.2012 | 09:04
2560 Ansichten
4 Antworten
Guten Morgen, habe gestern eine Bewilligung von einer halben EM-Rente für zunächst 2 Jahre erhalten. Da ich ja noch in Krankengeld bin, frage ich mich, ob das Krankengeld dann zum Hinzuverdienst zählt. Oder ob das Krankengeld eingestellt wird? Außerdem frage ich mich, ob -wenn das Krankengeld ausläuft oder ich in ALG1 komme (durch Ende Krankengeldzahlung) ich ALG1 als Hinzuverdienst erhalte (ganzes oder halbes ALG1). Oder ich man bei einer halben EM-Rente weder Krankengeld noch ALG1 erhält??? Danke!

4 Antworten

-am 19.01.2012 | 09:29
Guten Morgen, die entscheidene Frage ist, aus welchen Grund teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt wurde. Weil eine Berufsunfähigkeit (für Versicherte vor 02.01.1961 geboren) oder weil ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt!? Solange Sie noch im Beschäftigungsverhältnis stehen, zahlt in beiden Fällen die Krankenkasse Ihr Krankengeld weiter, rechnet aber die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente an, kürzt also den Zahlbetrag um die Rente. Die anderen Fragen können erst beantwortet werden, wenn geklärt ist, aus welchem Grund die teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
ErikAam 19.01.2012 | 09:44
Guten Tag. Nachtrag: Ich bin 41 Jahr alt! Halbe EM Rente weil ich nur noch zw. 3 und max. 6 h arbeiten kann! Job habe ich ja keinen mehr! Bin in Krankengeld vom letzten Job, welcher vom AG gekündigt wurde (Probezeit). Reichen die Infos? danke
Krämersam 19.01.2012 | 10:16
Krankengeld und ALG I mal außen vor gelassen und wenn Sie bereits Arbeitslos sind , käme für Sie auch eine sog. Arbeitsmarktrente in Frage. Da würde ihre teilweise ( also halbe ) EM-Rente dann als volle EM-Rente gezahlt. Geben Sie hier in der Suchfunktion mal Arbeitsmarktrente ein, dann bekommen Sie viele Beiträge dazu.
-am 19.01.2012 | 10:29
Da Sie nach Auffassung der Ärzte der gesetzlichen Rentenversicherung ein Restleistungsvermögen von nur noch 3- unter 6 Stunden haben, würde nach Auslaufen des Krankengeldes wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente bestehen. Zu Zahlungen von AlG I würde es in Ihrem Fall nicht kommen. Zu welchem Zeitpunkt welche Schritte einzuleiten sind, ist von der Höhe Ihrer Rente und den Leistungsansprüchen anderer Träger (KK und AA) abhängig. Auch hier würde ich eine persönliche Beratung in einer Aussenstelle der Rentenversicherung empfehlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026