Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Halbe EM-Rente bewilligt! Weiterhin zusätzl. Krankengeld?

von erikA19.01.2012 | 09:04
2577 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, habe gestern eine Bewilligung von einer halben EM-Rente für zunächst 2 Jahre erhalten. Da ich ja noch in Krankengeld bin, frage ich mich, ob das Krankengeld dann zum Hinzuverdienst zählt. Oder ob das Krankengeld eingestellt wird? Außerdem frage ich mich, ob -wenn das Krankengeld ausläuft oder ich in ALG1 komme (durch Ende Krankengeldzahlung) ich ALG1 als Hinzuverdienst erhalte (ganzes oder halbes ALG1). Oder ich man bei einer halben EM-Rente weder Krankengeld noch ALG1 erhält??? Danke!

4 Antworten

-am 19.01.2012 | 09:29
Guten Morgen, die entscheidene Frage ist, aus welchen Grund teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt wurde. Weil eine Berufsunfähigkeit (für Versicherte vor 02.01.1961 geboren) oder weil ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt!? Solange Sie noch im Beschäftigungsverhältnis stehen, zahlt in beiden Fällen die Krankenkasse Ihr Krankengeld weiter, rechnet aber die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente an, kürzt also den Zahlbetrag um die Rente. Die anderen Fragen können erst beantwortet werden, wenn geklärt ist, aus welchem Grund die teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
ErikAam 19.01.2012 | 09:44
Guten Tag. Nachtrag: Ich bin 41 Jahr alt! Halbe EM Rente weil ich nur noch zw. 3 und max. 6 h arbeiten kann! Job habe ich ja keinen mehr! Bin in Krankengeld vom letzten Job, welcher vom AG gekündigt wurde (Probezeit). Reichen die Infos? danke
Krämersam 19.01.2012 | 10:16
Krankengeld und ALG I mal außen vor gelassen und wenn Sie bereits Arbeitslos sind , käme für Sie auch eine sog. Arbeitsmarktrente in Frage. Da würde ihre teilweise ( also halbe ) EM-Rente dann als volle EM-Rente gezahlt. Geben Sie hier in der Suchfunktion mal Arbeitsmarktrente ein, dann bekommen Sie viele Beiträge dazu.
-am 19.01.2012 | 10:29
Da Sie nach Auffassung der Ärzte der gesetzlichen Rentenversicherung ein Restleistungsvermögen von nur noch 3- unter 6 Stunden haben, würde nach Auslaufen des Krankengeldes wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente bestehen. Zu Zahlungen von AlG I würde es in Ihrem Fall nicht kommen. Zu welchem Zeitpunkt welche Schritte einzuleiten sind, ist von der Höhe Ihrer Rente und den Leistungsansprüchen anderer Träger (KK und AA) abhängig. Auch hier würde ich eine persönliche Beratung in einer Aussenstelle der Rentenversicherung empfehlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026