Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Halbtagsjob + Nebenjob, da gesundh. Probleme. Rente ausreichend???

von mrymen08.07.2008 | 20:44
1487 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo zusammen, ich habe bis dato 22 jahre incl. lehrzeit in die rentenkasse einbezahlt. bin jetzt 37 (single,keine kinder). nun habe ich so große gesundheitliche probleme, dass ich nicht mehr vollzeit arbeiten kann. ich möchte einen halbtagsjob (ca. 24h pro woche) arbeiten und zusätzlich noch ein kleines nebengewerbe betreiben. wie würde sich das auf meine rente auswirken? soll ich nur die beiträge aus dem halbtagsjob einzahlen oder auch beiträge aus dem nebenjob? ich möchte später einen normale rente erhalten. was würden sie mir empfehlen? danke frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wird anstelle einer bisher rentenversicherungspflichtigen, abhängigen Vollzeitbeschäftigung eine rentenversicherungspflichtige, abhängige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt (Beschäftigung wird also nicht geringfügig durch Reduzierung) werden auch weiter normal Pflichtbeiträge durch den Arbeitgeber an die Rentenversicherung abgeführt.

Da sich die abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge nach dem Verdienst richten, werden bei einem Teilzeitjob dann wohl aber auch geringere Beiträge entrichtet - die zu erwartende Rente fällt somit auch niedriger aus.

Aus einer dann noch zusätzlich ausgübten, nicht versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit, können jedoch keine zusätzlichen (freiwillgen) Beitäge in die gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden.

Tipp:

Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbaren, wegen:

- Ihre jetzigen Rentenanwartschaften ausrechnen lassen und eine Hochrechnung der Rente anstellen lassen, mit den

entsprechend geringeren Rentenversicherungsbeiträgen

- alternative Möglichkeiten der Alterssicherung (z.B. "Riesterrente")

- bei gesundheitlichen Problemen: Möglichkeit der Rente wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung

1 Antworten

Rosannaam 09.07.2008 | 10:02
Hallo mrymen, durch den Halbtagsjob sind Sie ja vermutlich versicherungspflichtig (über 400,- €). Das Nebengewerbe wird selbständig ausgeübt. Ich unterstelle mal, dass Sie mit dem Nebengewerbe nicht versicherungspflichtig sind (unter 400,- € bzw. keine Versicherungspflicht für Selbständige nach § 2 SGB VI). Dann KÖNNEN Sie gar keine freiwilligen Beiträge zahlen, um z.B. damit später Ihre Rente zu erhöhen. Eine freiwillige Beitragszahlung ist nach § 7 Abs. 1 SGB VI ausgeschlossen, da sich nur Personen, die NICHT VERSICHERUNGSPFLICHTIG sind, freiwillig versichern können. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher auf jeden Fall zu empfehlen! MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026