Hallo,
da Ihr Sohn eine Ausbildung beginnt, gehe ich davon aus, dass er grundsätzlich nicht aus gesundheitlichen Gründen gehindert wäre, sich wirtschaftlich selbst unterhalten zu können. Daher scheidet eine Waisenrente aufgrund Behinderung wahrscheinlich aus. Unabhängig von der Behinderung besteht Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wenn die Waise sich in Ausbildung befindet. Diese Voraussetzung wäre ab 01.08. erfüllt. Ein Anspruch wäre dann gegeben. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung