Hallo Elias,
Sie erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres solange Sie sich "in Ausbildung befinden". Die Ausbildung muss mit einem tatsächlichen Aufwand von mehr als 20 Stunden pro Woche verbunden sein.
Solange Sie weiter in einem Vollzeitstudium immatrikuliert sind und die Prüfungen noch nicht abgeschlossen haben und Sie nicht einer dagegen sprechenden Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, wird man regelmäßig davon ausgehen, dass dieses zeitliche Kriterium erfüllt ist. Eine generelle Pflicht zur Vorlage von "Erfolgsnachweisen" gibt es zwar nicht, im Einzelfall könnte aber bei Überschreiten der Regelstudienzeit eine Rückfrage vom Rententräger erfolgen. Sie müssten dann die ernsthafte Fortsetzung des Studiums mit Vorlage der aktuellen Studienbescheinigung, ggf. Bescheinigungen über geplante Prüfungs-/Abgabetermine oder weiterer sachdienlicher Unterlagen nachweisen.
Zu steuerrechtlichen Fragen können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider keine Auskunft geben.