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Experten-Antwort

Halbwaisenrente, Keine Reaktion der DRV

von Ungeliebt07.11.2017 | 20:17
1311 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Forum, Meine Situation: - Anspruch auf Halbwaisenrente bis Mitte Juli diesen Jahres (Vollzeitstudium, Ende des Anspruchs durch 27. Geburtstag) - Einstellung der Halbwaisenrente Anfang des Jahres (Brief "Anforderung von Unterlagen" im Studienstreß verschlampt, soweit also berechtigt) - Anfang Juni Antrag auf Wiederaufnahme nach Zahlungsunterbrechung (und Rückzahlung der ausgesetzten Zahlung) in örtlicher Beratungsstelle der Rentenversicherung, Abgabe von aktueller Immatrikulationsbescheinigung und Zeugnis - Paar Tage später kam gleich eine "Anforderung von Unterlagen" (als 1. Erinnerung, Eilt sehr!), ich solle mein Abschlusszeugnis abgeben, zu dem Zeitpunkt war ich aber nicht mit dem Studium fertig - Also nächstmöglicher Termin in örtlicher Beratungstelle: Aussage dass ich noch kein Abschlusszeugnis habe, da ich gerade noch meine Bachelorarbeit schreibe, Berater hat es schriftlich aufgenommen und weitergeleitet - Seit dem keine Reaktion, weder Ablehnung noch Anforderung von weiteren Unterlagen, Anruf in Hauptverwaltung -> "Rufen Sie nicht mehr an" (erster Anruf überhaupt, etwa 3 Monate nach Antragstellung) - Anfang Oktober hatte ich dann endlich die Bachelorurkunde, Exmatrikulationsbescheinigung, etc. und dann auch alles gleich ohne Aufforderung in örtlicher Beratungsstelle abgegeben (eigentlich irrelevant, da ich zu dem Zeitpunkt eh keinen Anspruch mehr hätte) - Weiterhin keine Reaktion, hinzu kommt das von meinem Bruder (Studium angefangen, WG in anderer Stadt) die Zahlung vor 3 Monaten kommentarlos ausgesetzt wurde, Unterlagen hat er alle eingereicht, Bafög kriegt er auch nicht da aktueller Rentenbescheid fehlt Was kann ich noch machen? Sitzt die Rentenversicherung das einfach aus bis mein Anspruch verfällt oder dauert das immer so lang? Gegen unberechtigte Entscheidungen kann man einen Widerspruch einlegen, was bis jetzt auch immer geklappt hat und relativ fix ging, aber wenn überhaupt keine Reaktion kommt? Klagen geht soweit ich das gelesen habe frühstens nach 6 Monaten und selbst wenn würden die Kosten sie vermutlich sinnlos machen.. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ungeliebt,

leider können wir hier im Forum in Ihrer Sache nicht weiterhelfen.

Über den Sachstand zu Ihrem Waisenrentenantrag und den Ihres Bruders kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Auskunft erteilen.

Warum letztlich die Zahlung Ihres Waisenrentenanspruchs noch nicht veranlasst werden konnte, kann viele Ursachen haben, z.B. die, die W*lfgang genannt hat.

Bitte fragen Sie nochmal bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach, warum die Waisenrente noch nicht gezahlt werden kann. Die schlichte Aussage, dass Sie nicht mehr anrufen sollen, ist nicht in Ordnung, es sollten Ihnen schon Gründe genannt werden, warum eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich ist. Lassen sich im Zweifelsfall auch mal den Vorgesetzten geben.

Grundsätzlich werden Ihre Ansprüche auf Waisenrente nachgezahlt, wenn Sie diese rechtzeitig beantragt haben.

Zum Antrag Ihres Bruders: Sie schreiben, dass Ihr Bruder in eine andere Stadt gezogen ist. Hat er seine neue Adresse dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt? Kann ein Bescheid nicht zugestellt werden, wird die Rentenzahlung vorerst gestoppt, bis eine neue Adresse bekannt ist, und erst dann wieder (nach)gezahlt.

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1 Antworten

W*lfgangam 07.11.2017 | 20:53
Hallo Ungeliebt, berechtigte Rentenansprüche werden nachgezahlt, sie verfallen nicht. Längere Bearbeitungszeiten sind vielleicht 'internen' Situationen geschuldet. Kollegin krank, keine Vertretung, die Anträge beginnen sich zu stapeln ...oder schlicht eine Software-Umstellung (DRV Bund), die längst fertige Rentenzusagen nicht in Bescheide fassen kann - weil es momentan schlicht nicht geht. Die DRV-MitarbeiterInnen wollen die Anträge ruckzuck vom Schreibtisch haben, eine Verzögerung hat/macht keinen Sinn. > Klagen geht soweit ich das gelesen habe frühstens nach 6 Monaten Macht Sinn/keinen ...die weitere Verfahrensdauer verzögert sich weiter. Warten Sie bitte noch das Jahresende ab, bis dahin wird auch über Ihren Antrag entschieden sein ...wenn Sie nicht wieder evtl. Nachfragen zwischenzeitlich 'verschlampt' haben sollten ;-) > hinzu kommt das von meinem Bruder na hoffentlich keine Zwillingsgeburt mit zusätzlich noch gleichem (Erst)Vornamen, da können die Rentenkonten schon mal mit den Augen rollen und Bits und Bytes vertauschen ;-) Nein, ist ein anderer Fall, auch da wird es ein Ursache für die Verzögerung geben ...und da die Halbwaisenrente aus dem selben Konto kommt, könnte da eine Verbindung bestehen. Tipp: Suchen Sie Ihren letzten Berater noch mal auf, der kriegt das vielleicht auf Telefon-Nachfrage sofort in den Griff/ermittelt die Ursachen. Gruß w.
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