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Experten-Antwort

Halbwaisenrente ohne Einkommensanrechnung in Bezug auf Freibetrag

von Lorena12.06.2017 | 15:16
799 Ansichten
6 Antworten

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Halbwaisenrente und Hinzuverdienst -wieso Freibetrag So wie ich gelesen habe wird das Einkommen nicht mehr auf die Halbwaisenrente angerechnet. Da ich vor habe in den Semesterferien ein bezahltes Praktium oder eine Arbeit als Studentische Hilfeskraft anzunehmen, die für mein späteres Berufsleben interessant wird, ist meine Frage, wieso es denn noch diesen Freibetrag gibt - es müsste ja jetzt egal sein, wieviel ich im Studium verdiene, wenn es keine Einkommensanrechnung seit 2015 mehr erfolgt.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lorena,

den Freibetrag für die Einkommensanrechnung gibt es nur noch für die Witwen- und Witwerrenten.

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5 Antworten

Herr Benzinam 12.06.2017 | 16:03
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente für Witwe oder Witwer erhöht sich für je berechtige Waise. Insofern gibt es hier noch einen erhöhten Freibetrag. Bei Ihrer Waisenrente wird keine Einkommensanrechnung mehr durchgeführt seit dem 01.07.2014.
W*lfgangam 12.06.2017 | 21:40
Korrigierend: 01.07.2015, und es passt :-) Lorena: welchen Freibetrag meinen Sie? Für die Waisenrente im Rahmen einer Einkommensanrechnung existiert der nicht mehr für diese Rente für Bezug ab 01.07.2015. Für etwaige 'Altfälle'/Waisenrenten an Volljährige muss er noch im Gesetz drinstehen, falls ein Rentenbeginn noch vor dem 01.07.2015 möglich ist ...wird dann irgendwann in der Zukunft wegen Zeitablauf bereinigt. Gruß w.
-am 13.06.2017 | 07:57
Hallo W*lfgang, ebenfalls korrigierend, und es passt :-) : Der Freibetrag für Waisenrente steht nicht mehr im Gesetz, er wurde dort mit Wirkung ab 01.07.2015 gestrichen (Änderung des § 97 SGB VI). Für "Altfälle" gilt - wie bei allen aufgehobenen oder ersetzten Vorschriften - die Regelung in § 300 Abs. 2 SGB VI: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6…
W*lfgangam 13.06.2017 | 20:35
...tzzz, was seid Ihr 'gemein', so was von aber auch, die alten Fassungen einfach zu ignorieren *hehe (stümmt, da ist ja schon nachgebessert worden) :-)))) Gruß w.
-am 14.06.2017 | 07:40
Hallo W*lfgang, ja, da sind wir richtig gemein. Wenn etwas gestrichen wurde, dann wurde es gestrichen! Basta! Da lassen wir keine anderen Aussagen, Korrekturen oder Petitionen gelten … :-) VG Ein gemeiner Experte
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