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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zwischen Abitur und Studium

von Dalla13.01.2019 | 14:34
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3 Antworten

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Meine Tochter beendet ihre Schulzeit am 31.3. mit dem Abitur. sie fängt zum nächstmöglichen Zeitpunkt 1.9.2018 eine duale Ausbildung an. Bekommt sie, da dies 5 Monate sind, ab 1.4. gar keine Rente mehr? Oder kann sie zumindest die 4 Monate Überbrückung erhalten? Alternativ wird sie ab Herbst an der Uni ein Vollzeitstudium aufnehmen. Hierfür ist ein Pflichtpraktikum (2 Monate erforderlich. Kann diese Zeit angerechnet werden? Was sind genau die Vorraussetzungen, dass Praktika gelten.? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dalla,

die Höchstdauer für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen ist gesetzlich auf vier Kalendermonate festgelegt. Das würde für die von Ihnen geschilderte erste Alternative bedeuten, dass die Waisenrente in der Zeit zwischen Abitur und Studium nicht gezahlt würde, weil es sich um mehr als vier Kalendermonate Zwischenzeit handelt.

Während des von Ihnen bei der zweiten Alternative erwähnten Praktikums könnte die Waisenrente gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, dass das Praktikum von der Studieneinrichtung verlangt wird. Wird dieses Praktikum in der Übergangszeit zwischen Abitur und Studienbeginn absolviert, würde damit für den gesamten Zeitraum ein Waisenrentenanspruch bestehen.

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2 Antworten

Rentenfuchsam 14.01.2019 | 14:26
Hallo Dalla, für die Beendigung des Abiturs ist die Übergabe des Abiturzeugnisses maßgebend. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dies im März geschieht. Ich würde hier eher mit Mai, Juni oder Juli rechnen. Würde das Zeugnis beispielsweise im Mai übergeben, würde die Rente auch bei der ersten Alternative weitergezahlt, da Juni, Juli und August nur drei Kalendermonate wären. Auch eine Zeugnisübergabe im April wäre dann noch unschädlich.
chiam 14.01.2019 | 15:14
Zumindest in Rheinland-Pfalz ist das zeitlich möglich. Bildungsföderalismus.
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