Hallo Mo,
die Übergangszeit von vier Monaten gilt auch zwischen einem Ausbildungsabbruch und einer neuen Ausbildung und bei Ihrem Sohn sogar vom 18. Lebensjahr (dafür hat er ja noch bis Ende Mai den Anspruch auf die Waisenrente) bis zur neuen Ausbildung. Er sollte sich möglichst frühzeitig eine Bescheinigung über die Anmeldung für die neue Ausbildung besorgen, damit die Rente nahtlos weiter gezahlt werden kann.