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Halbweisenrente / Studium / Beurlaubung wegen Krankheit

von Olli_127.09.2007 | 09:30
2663 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich würde gern wissen, wie es aussieht, wenn ich Halbwaisenrente beziehe, mich aber wegen Krankheit für ein Semester beurlauben lassen muss. Wird die Rente weitergezahlt? Welche Rechtsvorschriften liegen hier zugrunde? Kann man einen Text nachlesen? Viele Grüße O.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich den Ausführungen von "???" nur anschließen. Sie sollten die (beabsichtigte) Unterbrechung Ihrer Hochschulausbildung aber auf jeden Fall dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich denke, dass eine endgültige Klärung im Rahmen des Forums nicht möglich ist, da es sich hier um eine Einzelfallprüfung handelt.

Sie sollten daher unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger informieren und von dort eine Entscheidung hinsichtlich Ihres weiteren Waisenrentenanspruchs einholen.

2 Antworten

???am 27.09.2007 | 10:03
Der Anspruch auf Waisenrente ist im § 48 SGB VI geregelt. Zu Ihrem speziellen Fall werden Sie dort aber nichts finden. In der Regel ist es so, dass eine Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit bis zu 6 Monaten als unschädlich angesehen wird. Dauert die Angelegenheit länger, wird die DRV prüfen, inwieweit die Fortsetzung der Ausbildung wahrscheinlich ist.
Olli_1am 27.09.2007 | 11:33
Nun ja, es ist keine beabsichtigte Unterbrechung, sondern eine nötige Unterbrechung wegen einer schwerwiegenden Krankheit, die einen Klinikaufenthalt von ca. 2 Monaten erfordert. In diesem Zeitraum ist es nicht möglich, dem Studium nachzukommen. Da Kurse auch Anwesenheitspflichten erfordern und ich diese nicht einhalten kann, werde ich auch keine Scheine schreiben können. Somit liegt eine Beurlaubung wegen Krankheit nahe. In diesem Fall dauert die Krankheit nicht 6 Monate, jedoch aber die Beurlaubung. In diesem Fall dürfte doch die Zahlung der Rente nicht eingestellt werden, wenn ich den Artikel des SGB korrekt auslege?!
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