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Experten-Antwort

Handwerkerpflichtversicherung

von Ena19.02.2021 | 18:58
136 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgendes Anliegen: Aufgrund eines Gewerbebetriebes ( Bau ) mit Eintrag in der Handwerksrolle ist der Teilinhaber der GbR Rentenversicherungspflichtig geworden. Da er aber auch in Griechenland einen Betrieb unterhält ist er dort auch als Ingenieur Pflichtversichert, ohne Möglichkeit der Befreiung. Gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Befreiung anstatt der Doppelversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ena,

nach Ihren Angaben übt der Versicherte in zwei Mitgliedstaaten der EU eine selbständige Tätigkeit aus (= sogenannte Mehrfachtätigkeit). Nach den geltenden EU-Regelungen unterliegt er daher für beide Tätigkeiten eigentlich nur der Sozialversicherungspflicht eines Staates. Bei einem Wohnsitz in Deutschland müsste dies das deutsche Sozialversicherungsrecht sein.

Für die Entscheidung über die Frage, welches Sozialversicherungsrecht bei einer Mehrfachtätigkeit maßgebend ist, ist in Deutschland die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in Bonn zuständig (www. dvka.de). Der Versicherte sollte sich daher mit seinem Anliegen an diese Stelle wenden.

Sofern er als selbständig tätiger Handwerker in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist, kann er sich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn er für mindestens 216 Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klugpuperam 19.02.2021 | 20:10
Liegen denn 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vor? Dann könnte sich ein Handwerker befreien lassen.
Deutsche Rentenversicherung
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