32 Antworten
Minnaam 02.12.2008 | 12:42
Hallo B`son,
es ist tatsächlich wahr. Genau das hat der Gutachter gestern gesagt. Welchen Auftrag haben solche Leute eigentlich? Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und ja, ich gebe zu, ich habe überlegt, mir das Leben zu nehmen, weil ich vor Schmerzen nicht aus den Augen gucken kann, wenn ich diese Medikamente nicht mehr bekommen soll.
Eine weitere Aussage, die mich stutzig machte: Ob ich schon mal bei einem Gutachter gewesen wäre? Nein, war ich nicht. Daraufhin erklärte er mir, dass es in Gutachtenverfahren keine Schweigepflicht gibt. Alles, was ich sagen werde, käme ins Gutachten und würde/könnte von jedem gelesen werden, jedem Sachbearbeiter und ggf. auch vom Pförtner.
Schiko.am 02.12.2008 | 12:38
Diese nachricht stammt von
1.4. 2008.
Was es nicht alles gibt.
MfG.
Wolfgangam 02.12.2008 | 12:40
Bei der DRV werden zz. Beiträge für die "Versteckte Kamera" aufgezeichnet. ;-)
Gruß
w.
B´sonam 02.12.2008 | 12:36
Das geht sogar noch weiter, die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen beschlossen, dass ab Januar 2009 kein chronisch Kranker mehr mit Medikamenten versorgt wird und dass ab dem 65. Lebensjahr die komplette medizinische Versorgung eingestellt wird.
Mal im Ernst, sollte der "Gutachter" das wirklich so gesagt haben, dann war das m.E. eine Frechheit.
Seien sie (soweit das möglich ist) unbesorgt, der von Ihnen angesprochene Fall wird (zumindest in naher Zukunft) definitiv nicht eintreten.
Wolfgangam 02.12.2008 | 12:48
Hallo Minna,
wenn sich das real zugetragen haben sollte, machen Sie sich vorsorglich Notizen darüber.
Gruß
w.
Minnaam 02.12.2008 | 12:47
Sorry Wolfgang, mir ist nicht nach versteckter Kamera.
B´sonam 02.12.2008 | 12:59
Wenn sie Mitglied bei einem Sozialverband sind, dann rate ich Ihnen denen diesen Sachverhalt zu schildern...
Schadeam 02.12.2008 | 12:57
das was Sie schreiben ist so grotesk und widersinnig, dass man kaum glauben kann, dass ein Gutachter (= studierter Mensch) so einen Blödsinn abläßt....
Wenns wirklich so gesagt wurde, beschweren Sie sich darüber oder noch besser vergessen Sie diesen Müll...
PS: und der Pförtner der RV hat wahrlich andere Aufgaben, als zur Belustigung medizinische Berichte zu lesen.
Wenn das alles real wäre und ernstgemeint, müssten man sich fürchten...
Rosannaam 02.12.2008 | 13:11
Also ich finde solche dämlichen Aussagen so was von übel!!!
Und ich würde einen Beschwerdebrief über diesen "Gutachter" an die Geschäftsführung der zust. DRV schicken. Das kann´s ja wohl nicht sein, dass ein ärztlicher Gutachter solch einen Müll verzapft und die Kunden verschreckt und in Panik versetzt.
DER hat zu 100 % seinen Beruf verfehlt und sollte strafversetzt werden.
Schadeam 02.12.2008 | 13:27
aber nur, wenn es tatsächlich so war - vielleicht will uns ja auch nur jemand etwas provozieren????
Minnaam 02.12.2008 | 13:29
Hallo Expertin,
das beruhigt mich.
Wolfgang: Ja, es hat sich genauso zugetragen. Er hat mir noch einen vorgejammert, dass er stark kurzsichtig sei, die Optiker ihm aber gleich viel Geld für eine Brille abnehmen wollten, nur weil er Arzt sei, seien diese wohl der Meinung, er habe Geld. Dem sei nicht so, er sei froh, dass die Praxis am laufen ist. Es ging die gesamte Zeit nur so. Im übrigen wurden 2 Stunden lang alle möglichen Messungen durchgeführt. Warum? Ich weiß es nicht, ich habe eine rheumatische Krankheit, aber gewiß nix neurologisches. Aber er kann es ja abrechnen, die DRV wird es schon zahlen.
Übrigens: Ich will wirklich niemanden einen Bären aufbinden, es ist tatsächlich genau diese Aussage gemacht worden. Beschweren werde ich mich, soviel ist sicher.
Rosannaam 02.12.2008 | 14:07
Also lieber Realist,
jetzt enttäuschen Sie mich aber ein bißchen... NEIN, so etwas DARF kein Gutachter sich herausnehmen! Kleine Scherze sind ja wohl i.O., aber solche Bemerkungen? Persönliche Prognosen sind mit Sicherheit auch erlaubt, das hatte aber mit solchen nichts zu tun.
Wenn jemand eh schon krank ist, macht man keine so dämlichen Aussagen und versetzt diesen in Panik, um es mal konkret zu sagen.
Und keinem Kunden/Versicherten muss er seine persönliche Meinung über den Wegfall von Renten oder Krankenbehandlungen oder SEINE Problemchen aufzwängen. Das geht entschieden zu weit und das muss sich niemand gefallen lassen.
Was meinen Sie, was ICH mir in einem solchen Fall von meinem Arbeitgeber anhören müßte? Deshalb finde ich es nicht mehr als recht, wenn man sich über solche Leute beschwert, denn sie machen es sonst beim nächsten Versicherten wieder genauso.
MfG Rosanna.
Realistam 02.12.2008 | 13:58
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter lediglich eine persönliche Prognose abgegeben hat, die Sie überbewertet haben, werte @Minna. Und DAS darf er auch!
Wer weiß, vielleicht behält er ja sogar Recht. Kein Mensch weiß, wie sich unsere sozialen Sicherungssysteme in Zukunft entwickeln werden!
Corlettoam 02.12.2008 | 14:06
Das was Ihnen der Gutachter in Bezug auf einen Wegfall der EM-Rente gesagt hatten , ist natürlich grosser Blödsinn !
Vergessen Sie das bitte ganz schnell.
ABER, wenn die von dem Gutachter getätigten Aussagen nur dämliches Gelaber wäre, ginge es ja noch.
Hier hat der Arzt scheinbar in voller Absicht versucht Sie aus der " Reserve " zu locken und dies unter Ausnutzung ihrer Erkrankung und mit Billigung einer Verschlechterung ihres Zustandes !
Gutachterlich tätige Ärzte machen gerne diese provozierenden Aussagen, um zu sehen wie der Probant darauf reagiert ( vor allem bei psychiatrischen Begutachtungen immer wieder gerne duruchgeführt... )
Habe selber bei einer Begutachtung ähnliches erlebt und kann Ihnen versichern , das der Arzt dies alles was er Ihnen gesagt hat, mit vollster Absicht und ganz bewusst so gesagt hat.
Das ist natürlich eine ganz grosse Schw... und Sie sollten dies keinesfalls so einfach hinnehmen !
Empfehle Ihnen aus eigener Erfahrung zum einen Emotionen hier außen vor zu lassen ( obwohl ich natürlich weiß wie schwierig dies ist ! ),
aber knallhart in der Sache wie folgt gegen den Gutachter vorzugehen :
1. Erstellen Sie sofort ein möglichst detailliertes Gedächtnissprotokoll der Untersuchung .
Halten Sie alle gemachten Äußerungen des Gutachters darin fest.
2. Beschweren Sie sich sofort
und schriftlich bei der zuständigen RV über die Art und Weise dieser Untersuchung und die gemachten Äußerungen ( Gedächtnissprotokoll beifügen ! ).
3. Besorgen Sie sich dann schnellstens das Gutachten !Sollte das Gutachten für Sie negativ ausfallen ( was nach den geschilderten Vorkomnissen wohl zu erwarten ist ), sollten Sie das Gutachten mit Hilfe vom
VDK/SOVD oder einem Fachwanwalt, bei der RV als
wegen Befangenheit des Arztes ablehnen und für Null und Nichtig erklären lassen!
4. Können Sie sich über den Arzt bei ihrer Krankenkasse, bei der Ärztekammer und bei der ärztlichen Vereinigung beschweren.
5. Sollten Sie jetzt durch die Begutachtung zusätzliche ( z.B. psychische Probleme)
haben, sollten Sie sich umgehend in fachärztliche Behandlung begeben und die Umstände die dazu geführt haben dem behandelndem Arzt genau angeben.
Dies ist dann damit protokolliert.
Persönlich habe ich für diese Art und Weise einer Begutachtung keinerlei Verständnis , da diese im höchsten Masse gegen den ärztlichen Eid verstösst.
Solchen Ärzten sollten klar ihre Grenzen aufgezeigt werden und diese Leute sollten sich schämen als Ärzte tätig zu sein !!
absolutes Unverständnis
OPA93am 02.12.2008 | 15:07
Und hier ist wieder euer OPA93, der Originale, der einzig wahre OPA93. OPA93 rockt!
@Minna, warum aufregen? Mit solch einen geistig verödeten Hanswurst würde ich mich keine Minute länger als nötig beschäftigen! Persönlichkeitsgestörte gibts eben in jeder Gesellschaftschicht. :-)
Gerdaam 02.12.2008 | 16:24
Schlimm genug, dass solche Persönlichkeitsgestörten über die Zukunft anderer Menschen entscheiden !
Minna, ganz dringend den Vorschlägen von Corletto folgen, schon im eigenen Interesse.
Corlettoam 02.12.2008 | 14:52
Zitat :
Beitrag von Minna, 02.12.2008, 12:42 Uhr
Hallo B`son,
es ist tatsächlich wahr. Genau das hat der Gutachter gestern gesagt. Welchen Auftrag haben solche Leute eigentlich? Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und ja, ich gebe zu, ich habe überlegt,
mir das Leben zu nehmen,
weil ich vor Schmerzen nicht aus den Augen gucken kann, wenn ich diese Medikamente nicht mehr bekommen soll.
Und genau das was Sie heute Nacht " nur " gedacht haben - nämlich sich das Leben zu nehmen - , hat ein ehemaliger Mitpatient von mir, nach so einer schlimmen Begutachtung gemacht.....
Und weil ich genau weiß, das solche besch... Begutachtungen diese Gedanken defintiv auslösen oder verstärken können und
der Gutachter dies mindestens ebenso genau weiß was er mit solchen unverschämten Äußerungen sowie Angst -und Panikmacherei anrichten kann, sehe ich ROT wenn ich von solchen Begutachtungen immer mal wieder höre.
Und wie gesagt , das Gutachten kann die RV jetzt schon in Tonne kloppen, weil es alleine aufgrund der gemachten Äußerungen von jedem Rechtsanwalt so auseinander genommen würde, das es keinen Bestand mehr haben wird.
Außerdem werden sich in so einem Gutachten auch
sicherlich medizinisch/fachliche Fehler finden und vielleicht auch solche Fehler , wie ich hier mal im Internet gefunden habe und was ich ebenfalls aus eigenen Gutachten nur zu gut kenne:
Hallo zusammen,
ich habe gerade mein neurologisches Gutachten erhalten.
ich will nur kurz ein Beispiel dafür los werden, wie Gutachter das wort im Munde umdrehen.
Ich sagte:
"Ich habe 1 Schwester, sie ist 13 Jahre älter, und ich habe einen Bruder, er ist 7 Jahre älter."
Im Gutachten steht:
"Die Patientin hat 13 Schwestern und 7 Brüder."
Wobei dies hier geschilderte ja noch lustig ist...
Dirkam 02.12.2008 | 17:44
Karina13am 02.12.2008 | 16:34
Hallo Minna,
nehm dir das ja nicht zu Herzen. Es ist schon manchmal schlimm, was Gutachter so von sich geben. Beschwere Dich darüber.
Mir ging es mit einem Reha - Gutachten auch so. Im Entlassungsbericht stand: Frau... soll beim Arbeiten am PC wegen HWS Problemen vermeiden, die Feinmotorik der Hände zu beanspruchen!!!!!Ist doch ein Witz, ich bin Finanzkauffrau gewesen. Sollte ich mit den Füßen schreiben? ha, ha ha.
Also, lass dich nicht verunsichern
Lg Karina13
xxxam 02.12.2008 | 19:15
unser Freund Schiko meint wohl Aprilscherz
miraam 02.12.2008 | 18:51
Hallo,
und wenn alles so kommen sollte, wie es oben steht, dann schreiben wieder sämtliche Experten hier im Forum, die sich jetzt aufregen:
Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Abgeordneten.
Grüße
Dirkam 02.12.2008 | 19:27
Oh, dann ist der Schiko. wohl ein richtiger Scherzkeks...
Lustig, lustig....
Rosannaam 02.12.2008 | 20:01
Ob die Experten sich jetzt aufregen oder nicht, ist für die Regierung eh uninteressant. Die Experten und Mitarbeiter der DRV müssen sich an die Gesetze halten, ob sie ihnen passen oder nicht.
Manchmal LEIDER..... oder glauben Sie ernsthaft, dass es uns dann besser geht als allen anderen Mitbürgern in Deutschland?
Schiko.am 02.12.2008 | 22:06
So ist es. Scheinbar hat sich
dirk auf den namen "schiko"
schon so negativ einge-
schossen, dass er daran nicht
dachte.
MfG.
Erfahreneam 03.12.2008 | 01:23
Noch so ein Halbgott in Weiß :-(
JA, ich hatte vor Jahren schon mit so einem Gutachter zu tun... und auch ich hatte etliche schlaflose Nächte nach dem Termin.
Ebenfalls gibt es Fälle aus der Selbsthilfegruppe, die ähnliche Erlebnisse schilderten.
Für mich auffallend ist, dass es sich ausschließlich um kranke Frauen gehandelt hat und der jeweilige Gutachter ein Herr gewesen ist. ;-)
Soll aber ohne Wertung sein; ist mir nur aufgefallen.
Unterstehen Gutachter eigentlich irgendeiner Kontrolle seitens der RV???
Wüsste ich wirklich gern!
B´sonam 03.12.2008 | 09:06
Ich rate meinen Antragstellern eigentlich IMMER, eine Begleitperson mitzunehmen, was meinen sie wie oft ein Gutachter noch ausfällig wird, wenn da eine 2.Person anwesend ist...
Corlettoam 03.12.2008 | 14:59
Es ist schon traurig, das man eigentlich den Leuten raten sollte, gleich mit Rechtsanwalt
- aber mindestens mit einem Angehörigen als Zeugen - zu so einer " Begutachtung " zu gehen....
Persönlich werde ich dies jedenfalls so machen !
Dann weiss der Gutachter - hoffentlich ! - gleich was er sich erlauben kann und was besser nicht .
Erfahreneam 04.12.2008 | 02:30
Begleitperson bringt überhaupt gar nix.
Die dürfen nicht mit ins Untersuchungszimmer.
Nicht nur mir wurde das versagt... es gibt etliche gleiche Aussagen aus unserer Selbsthilfegruppe.
Allerdings tat es gut, zu wissen, dass da jemand wenigstens im Wartezimmer sitzt, der nach der Begutachtung trösten kann... :-(
B´sonam 04.12.2008 | 08:01
Das ist so aber nicht reechtens...
Lesen sie mal hier im letzten Absatz :
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7B…
Da steht ausdrücklich, dass eine Begleitperson bei der Untersuchung dabei sein kann, wenn der Gutachter keine sachlichen Gründe vorbringen kann die dagegen sprechen.
Und diese sachlichen Gründe soll der erstmal anführen...
Corlettoam 04.12.2008 | 08:25
Warum die Gutachter dies nicht wollen dürfte doch wohl
allen klar sein ....
Und alleine diese Vorgehensweise würde bei mir schon grösste Bedenken gegen den Gutachter auslösen.
Eine mögliche Vorgehensweise könnte auch sein, den Gutachter ein paar Tage vor der Untersuchung zu fragen ob eine Begleitperson anwesend sein darf.
Lehnt der dies ab, würde ich den Gutachter wegen Befangenheit offiziell bei der RV ablehnen.
B´sonam 04.12.2008 | 09:03
Richtig, wenn der Gutachter keine SACHLICHEN Argumente gegen die Anwesenheit einer Begleitperson vorbringen kann, dann können sie ihn wegen fehlender Objektivität ablehnen.
Genau das steht in dem Urteil.
Ich persönlich würde niemals ohne Begleitperson zum Gutachter gehen...
OPAam 04.12.2008 | 14:17
@ OPA93
Hier ist euer Opa . Ich werde im Januar 2009 89Jahre.
Nicht der Junge Bengel der 93 geb ist . Punkt um!