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Hat man während der Eingliederung Urlaub?

von susisum07.05.2008 | 13:14
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallöchen! Ich starte bald eine Wiedereingliederung. jetzt stell ich mir folgende Fragen? -Habe ich während der Wiedereingliederung überhaupt Urlaub??? Ich habe schon was für den Juni gebucht! -Muß ich irgendeinen Nachweis führen, damit der Rententräger weiß, wann ich wielange gearbeitet habe? -Was ist, wenn die Wiedereingliederung abgebrochen wird? Wer beurteilt dies? Werde ich irgendwie überwacht??? Danke susi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ich gehe davon aus, dass sie eine Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung durchführen, da Sie direkt nach dem Rentenversicherungsträger fragen.

Zu ihren konkreten Fragen:

Urlaub:

Da während der stufenweisen Wiedereingliederung durchgehend Arbeitsunfähigkeit besteht, ist Urlaub während dieser Zeit nicht möglich.

Nachweis:

Ihre Arbeitszeit während der Wiedereingliederung richtet sich nach Ihrem Wiedereingliederungsplan. Ihre Arbeitszeit haben Sie Ihrem Arbeitgeber arbeitsrechtlich gegenüber nachzuweisen.

Welche Nachweise Ihr konkreter Rentenversicherungsträger benötigt/anfordert, erfragen sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Abbruch:

Die Wiedereingliederung kann von allen Beteiligten (Ihnen, Ihrem behandelnden Arzt, Ihrem Arbeitgeber aber auch von dem Rentenversicherungsträger) abgebrochen werden, wenn eine Änderung z.B. in Ihren gesundheitlichen Verhältnissen eintritt, die eine Fortführung der Wiedereingliederung nicht zulassen. Selbstverständlich kontrolliert u.a. Ihr Arbeitgeber, ob und wie Ihre berufliche Wiedereingliederung verläuft und ob diese weiterhin Sinn macht.

Zu Ihren Fragen möchte ich Sie auf die "Informationen für Versicherte zur stufenweisen Wiedereingliederung" verweisen, die Ihnen in der Klinik hoffentlich ausgehändigt worden ist.

In diesen Informationen werden alle Ihre Fragen beantwortet.

Sofern Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, fragen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, damit dieser Ihnen das Informationsblatt zur Verfügung stellt.

4 Antworten

DNam 07.05.2008 | 13:21
Hallo! Grundsätzlich sind Sie während einer stufenweisem Wiedereingliederung arbeitsunfähigk krank. Urlaub dürfte somit ein Problem darstellen. Sicherheitshalber aber den RV-Träger anfragen. Die tägliche Arbeitszeit wird in der Regel vorab geregelt. Hierüber wieder Arbeitgeber, Der Versicherte und der RV-Träger informiert. Der Arbeitgeber stellt zum Ende der stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) eine Bescheinigung aus. Ist ein Abbruch der SWE medizinisch notwenig, dürfte Ihnen nichts passieren. Brechen Sie aber die SWE ab, weil Sie z.B. Urlaub machen wollen, können Sie evtl. Probleme mit der Krankenkasse bekommen, da Sie anschliessend Krankengeld beziehen werden.
Realistam 07.05.2008 | 13:57
Wie kommen Sie eigentlich dazu, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse Urlaub zu buchen? Krankengeld beziehen und ohne Genehmigung in Urlaub fahren geht nicht so ohne weiteres!
Laraam 07.05.2008 | 14:49
Für einen Auslandsaufenthalt brauchen Krankengeldbezieher vor Reisebeginn die Zustimmung der Kasse. In der Regel verlangen die Kassen eine ärztliche Bescheinigung, dass medizinisch gegen die Reise keine Beden-ken bestehen. Oftmals wird auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zurate gezogen. Verreisen die Versicherten ohne Zustimmung der Kasse, entfällt die Krankengeldzahlung. Auch vor einem Urlaub im Inland sollte die Krankenkasse informiert werden.
mcam 08.05.2008 | 21:27
Hallo susisum, habe nun in den vergangenen Wochen etliche Ihrer Beiträge gelesen. Ganz ehrlich bemerkt, entwickeln sich diese mehr und mehr zu einem Ärgernis! Beachten Sie bitte, dass Leistungen einer Solidarversicherung nicht zum persönlichen Vergnügen, und schon gar nicht für eigensinnige Manöver entwickelt worden sind. Da Ihre Befähigung, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, zur Zeit zumindest eingeschränkt ist, kann ich nur anraten den Weisungen und Rat der Zuständigen nachzukommen und nicht irgendwelche Hintertürchen zu suchen. Werden Sie bald wieder gesund!
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