Hallo Ingelore,
in einen anderen EU-Staat können Renten grundsätzlich ungekürzt gezahlt werden.
Es empfiehlt sich, Ihren rentenzahlenden RV-Träger vorab um eine Auskunft über die Höhe Ihrer Rente bei Verzug nach XY zu bitten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung