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Experten-Antwort

Herabsetzung des GdB selber beantragt

von Anne H.22.10.2026 | 09:44
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich frage für eine Verwandte: Hat seit 2006 den GdB 100, Merkzeichen AG, BH, RF. Ihr Zustand hat sich wirklich mit der Zeit verbessert, und sie hat sich entschlossen, dies zu melden, weil sie nicht Ärger haben will. Also hat sie die Aberkennung von AG und RF beantragt, dafür das G neu beantragt. Hausarzt und Neuroloe bestätigen die Verbesserung, schreiben, dass sie nun "einige hundert Meter frei laufen kann". Jetzt sagt das Versorgungsamt, die Ärzte schreiben so wenig, dass man daraus keine Behinderung entnehmen kann. GdB soll herabgestuft werden auf 10 ohne Merkzeichen. Für eine Frau, die nach wie vor viele neurologische Probleme hat. Zwei Fragen dazu: Wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, kann man dann von ihr verlangen, größere Strecken zu fahren? Dieses Versorgungsamt sagt, sie habe ja nichts mehr, also kann sie 80 km fahren zum Gutachter. Und grundsätzlich, darf ein Versorgungsamt überhaupt einen amtlichen Bescheid streichen, wenn kein klarer Beweis vorliegt, dass sie nicht mehr behindert sei? Die begründen das auch damit, dass sie nicht mehr regelmäßig zum Neurologen geht nach Jahrzehnten. Nur ist ihre Erkrankung nicht kausal behandelbar, und an ihrem Wohnort wartet man über ein Jahr auf einen Termin. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

leider können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten, da es sich um keine rentenrechtliche Frage handelt.

Bitte wenden Sie sich daher an das für Sie zuständige Versorgungsamt.
Alternativ können Sie sich bei sozialrechtlichen Fragen an einen Sozialverband wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mondkindam 22.10.2026 | 09:47
Was hat das mit der Rentenversicherung zu tun?
Echt?am 22.10.2026 | 09:50
Tja, das alles ist natürlich erst mal völlig selbstverschuldet. Und nein, die RENTEN-Versicherung berät in keiner Weise zu Fragen eines Grades der Behinderung (GdB), falsche Baustelle. Das müssen Sie selber mit dem zuständigen Versorgungsamt klären, was die dürfen oder auch nicht. Ein Sozialdienst wie VdK oder SoVD kann ggf. weiterhelfen oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Sehr Schadeam 22.10.2026 | 10:31
Genau sowas passiert, wenn man schlafende Hunde weckt!
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