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Experten-Antwort

Höhe der Altersrente nach voller Erwerbsminderungsrente

von Bettina 6619.12.2023 | 19:52
467 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe seit Jahren eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Mit 67 Jahren wird diese in eine Altersrente umgewandelt, muss ich mit Verlusten rechnen? Und muss ich diese Rente neu beantragen? Ich mache mir große Sorgen, dass meine Altersrente sehr klein ausfallen könnte, da ich ja aus gesundheitlichen Gründen in den letzten Jahren nichts mehr einzahlen konnte. Vielen Dank für Ihr Antwort im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina 66,

 

Ihre Sorge ist unbegründet. Die Rentenhöhe ändert sich in der Regel nicht. Bezüglich der Umwandlung in die Regelaltersrente wird sich Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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9 Antworten

Renteam 19.12.2023 | 19:59
Immer ruhig. Der Übergang in die Altersrente ist ein Zweiseitenformular, welches 3-4 Monate vor dem Beginn der Altersrente kommt. Die Rente hat Besitzschutz. Das heißt, die Höhe der Rente bleibt zu 99% gleichhoch. Seit 2021 kann es jedoch passieren, dass die Rente niedriger wird, da der Grundrentenzuschlag wegfallen kann.
Maxam 19.12.2023 | 19:59
Kann man sich nicht einfach mal selbst behelfen? In hunderten von Beiträgen können Sie hier nachlesen, dass die Folgerente nach einer Erwerbsminderungsrente nicht geringer sein darf. Sie bekommen also einfach ihre Erwerbsrente als Altersrente weiter gezahlt. Ganz selten Ausnahmen lasse ich jetzt mal außen vor
.am 20.12.2023 | 03:47
R0110 - Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Umwandlungsantrag) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Ultraam 20.12.2023 | 07:35
Der R0110 ist nur erforderlich, wenn man in eine vorgezogene Altersrente wechseln möchte. Der Wechsel in die Regelaltersrente erfolgt hingegen von Amts wegen. Da bekommt man vorher lediglich einen kurzen Fragebogen, den man ausgefüllt zurückschickt, und das wars dann schon.
Ultraam 20.12.2023 | 08:13
Was dort beschrieben wird, geht an der Realität vorbei. Sollte tatsächlich irgendjemand von der DRV einem Rentner geraten haben, für den Übergang von der EM-Rente in die REGELALTERSRENTE den R0110 auszufüllen, dann muss das ein Lehrling gewesen sein. Leider geht die Expertenantwort auf den Umstand, dass in einem solchen Fall der R0110 unnötig ist, nicht ein. Umwandlungen in die REGELALTERSRENTE sind von Amts wegen vorzunehmen. Eines Antrages bedarf es nicht.
Ultraam 20.12.2023 | 10:21
Da haben Sie zwar Recht, aber es macht für den Versicherten die Sache nur unnötig kompliziert. Warum 18 Seiten ausfüllen, wenn man die Hände auch in den Schoß legen kann und damit zum selben Ziel kommt? Bürokratie ist, was man daraus macht.
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