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Experten-Antwort

Hilfe bei Erwerbsminderungsrente

von Mimi26.05.2016 | 10:47
1848 Ansichten
8 Antworten

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Hallo habe schonmal hier geschrieben und vielen Dank besonders an Nala und Robeert Ich hätte jetzt noch mal eine anliegen. Bin für 6 Wochen bei psychosomatische Kilinik wollte wissen was Unterschied zwischen eine Reha und Kilinik ist.wird beim Kilinik auch bedungen abgegeben wegen Erwerbsminderungsrente Das es für Rentenkasse Gültigkeit hat oder nicht. Vielen Dank voraus für die Hinweise

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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7 Antworten

Schorscham 26.05.2016 | 15:25
Zitat von Mimi anzeigenausblenden
Nach Ihrer Entlassung erhält die DRV ("Rentenkasse") einen ausführlichen Bericht von der Reha-Klinik über den Reha-Verlauf sowie eine Einschätzung Ihres beruflichen Leistungsvermögens. Dieser Bericht wird von der DRV mit berücksichtigt, er ist aber nicht verbindlich. Das heißt, die Meinung des hausinternen sozialmedizinischen Dienstes der DRV muss die Ansichten der Reha-Klinik nicht unbedingt teilen. MfG
Mimiam 26.05.2016 | 16:27
Hallo Schorsch danke für Dein Antwort Aber da wo ich gehe ist kein Reha Klinik Es ist mit Einweisung vom Arzt Ich denke es zählt als Krankenhaus.da bin ich für 6 Wochen Stationär Deshalb war meine Frage ob es vom Krankenhaus auch so ein Befund gibt.ob Erwerbsgemindert oder erwerbsfähig Danke
Nahlaam 26.05.2016 | 19:13
Von einer "normalen" Klinik wird in der Regel ein Befund an den einweisenden Arzt mit Einschätzung der Situation und Therapieempfehlung erstellt, da geht es nicht unbedingt um die Einschätzung der Erwerbsminderung sondern um den aktuellen Zustand. Beim Verfahren auf Erwerbsminderungsrente können Sie diesen Aufenthalt mit einbringen, bei einem Antrag wird der Krankenhausaufenthalt sowieso angegeben, bei einem laufenden Verfahren können Sie diesen Befund, wenn er Ihnen vorliegt, nachreichen oder darauf hinweisen, dann kann die DRV im Rahmen einer Anfrage genauere Informationen einholen.
Herz1952am 26.05.2016 | 19:08
Hallo Mimi, eine psychosomatische Klinik gilt im allgemeinen schon als Reha. Wenn die Klinik einen Bericht macht, wird Ihnen (zumindest auf Anfrage) mitgeteilt an wen dieser Bericht geht. Auch Sie erhalten ein Exemplar dieses Berichtes. Das ist Ihr gutes Recht, auch wenn die Klinik vielleicht Ihnen etwas anderes erzählt. In einer psychosomatischen Klinik werden nur solche Behandlungen gemacht, die zu dieser Krankheit passen. Sie können auch in der Klinik während Ihres Aufenthaltes schon dieses Thema ansprechen. Die Auswirkungen auf die Rente hat "Schorsch" schon beschrieben. Nur Nebenbei: auch bei einem sonstigen Krankenhaus (diese nennen sich "Akutkliniken") können Sie einen Bericht erhalten. Einen solchen Bericht können Sie natürlich auch einem Rentenantrag beifügen.
Mimiam 26.05.2016 | 19:58
Vielen Dank für die Antworten Da ich keiner Ahnung vom Materie habe und Angst vor dieser Schritt zum EM Rente zu beantragen aber auch mein Psyhe gar nicht mehr fähig ist zum arbeiten Forsche ich rum Aber Dank euch komme ich schrittweiser näher. Werde abwarten wie mir Klinik Aufenthalt tut dann werde ich Vieleicht wieder eure Hilfe in Anspruch nehmen Mfg
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