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Experten-Antwort

Hilfsmittel für selbstständige Tätigkeit

von Ratsuchender29.07.2020 | 14:20
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6 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu orthopädischen Schuhen. Nachdem ich 20 Jahre als Angestellte in einer Bäckerei gearbeitet habe, habe ich mich vor 7 Jahren als Konditorin selbstständig gemacht. Während der Anstellung habe ich ganz normal Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Seit meiner Selbstständigkeit bin ich jedoch von der Rentenversicherung befreit worden. Nun hat sich im Laufe der Jahre mein Gesundheitszustand dahingehend verschlechtert, dass ich laut meinem Arzt nun orthopädische Schuhe brauche. Da wollte ich jetzt mal fragen, ob ich als Sebstständige ohne Rentenversicheurngspflicht einen Zuschuss zu den Schuhen bei der Rentenkasse beantragen kann, schließlich habe ich ja 20 Jahre lang Beiträge gezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchender,

den Ausführungen von Schade schliessen wir uns an. Bitte stellen sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger und lassen die Kostenübernahme von orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhen zum Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit prüfen.

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5 Antworten

Studentam 29.07.2020 | 14:38
"Schließlich habe ich ja 20 Jahre eingezahlt". Richtig und in dieser Zeit hätten Sie auch alle Leistungen beanspruchen können, weil Sie Teil der Einstandgesellschaft der Rentenversicherung waren. Diese hätte auch in dieser Zeit mehr Leistungen bezahlt als Sie an Beiträgen eingezahlt haben. Sie haben sich aber entschieden dies nicht mehr zu sein, Sie hätten ja freiwillig weiter Teil sein können. Damit haben Sie sich selbst aus der Gemeinschaft herausgenommen. Pech gehabt sagt man dazu und nein, Sie können keine solche Leistungen beanspruchen. Das muss man fast allen Selbständigen erklären, früher oder später. Das gesparte Geld rächt sich spätestens wenn man alt wird.
Siehe hieram 29.07.2020 | 15:41
Es ist verwunderlich, dass Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden, denn als Konditorin unterliegen Sie eigentlich der Zulassungs- und Rentenversicherungspflicht: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-s… Sofern Sie sich selbst davon befreit haben... könnte die RV ggfs. die Beitragsnachzahlung der letzten 7 Jahre nachfordern. Dann hätten Sie auf Antrag evtl. auch einen Anspruch auf orthopädische Schuhe. Eine pragmatische Lösung wäre, dass Sie Ihren Steuerberater fragen, wo in Ihrer GuV/EÜR Sie die Schuhe positionieren dürfen. Und für Sie wäre es sinnvoll, sich nochmals bei der DRV vor Ort beraten zu lassen, ob trotz Versicherungsbefreiung (vielleicht war das ja auch nur wegen -anfangs- zu niedriger Einkünfte, d.h. grundsätzlich pflichtig, aber wegen der niedrigen Gewinne keine Beitragserhebung ) durch Nachzahlung von (Mindest)-Beiträgen Sie Ihren RV-Ansprüche wieder aufleben lassen/fortsetzen können. Immerhin hätten Sie aktuell, trotz langjähriger Beitragszahlungen, auch keinen Anspruch bei Erwerbsminderungsrente, da Sie dafür in 3 von 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung Beiträge bezahlt haben müssten. Und wie schnell ist gerade im Handwerk dieser ungewollte Erwerbsminderungs-Fall ungeplant dann doch eingetreten. Holen Sie sich also gleich einen Beratungstermin, oder fragen Sie zunächst Ihren Steuerberater, der sich damit auch auskennen sollte.
Schadeam 29.07.2020 | 15:49
Ist doch der Klassiker dass sich ein Handwerkerksmeister, der vorher 20 Jahre Arbeitnehmer war, von der Handwerkerversicherungspflicht befreien lässt. Was ist denn da verwunderlich? Das ist vielfach die ganz normale Praxis des täglichen Beraterlebens, wegen dem die Konditorin sicher nicht nochmals zur Beratungsstelle muss. Und was die Schuhe = LTA Leistung betrifft, so sind die erforderlichen 180 Beitragsmonate nach eigenen Angaben vorhanden; daher soll sie das beantragen und die DRV entscheidet.
Ratsuchenderam 30.07.2020 | 10:07
Ich bin jetzt noch nicht so ganz schlau aus den unterschiedlichen Antworten geworden. Ist nun die Rentenkasse für mich zuständig - obwohl ich derzeit nicht einzahle, weil ich befreit bin - oder muss ich selbst für die Kosten aufkommen?
Schadeam 30.07.2020 | 12:22
Nur weil @student - wie schon so oft Müll geschrieben hat - sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Da Sie mehr als 15 Beitragsjahre haben ist die DRV zuständig, wie über den Antrag entschieden wird, werden Sie sehen, da gibt es 2 Möglichkeiten: Bewilligung oder Ablehnung. LG
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