Es ist verwunderlich, dass Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden, denn als Konditorin unterliegen Sie eigentlich der Zulassungs- und Rentenversicherungspflicht:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-s…
Sofern Sie sich selbst davon befreit haben... könnte die RV ggfs. die Beitragsnachzahlung der letzten 7 Jahre nachfordern. Dann hätten Sie auf Antrag evtl. auch einen Anspruch auf orthopädische Schuhe.
Eine pragmatische Lösung wäre, dass Sie Ihren Steuerberater fragen, wo in Ihrer GuV/EÜR Sie die Schuhe positionieren dürfen.
Und für Sie wäre es sinnvoll, sich nochmals bei der DRV vor Ort beraten zu lassen, ob trotz Versicherungsbefreiung (vielleicht war das ja auch nur wegen -anfangs- zu niedriger Einkünfte, d.h. grundsätzlich pflichtig, aber wegen der niedrigen Gewinne keine Beitragserhebung ) durch Nachzahlung von (Mindest)-Beiträgen Sie Ihren RV-Ansprüche wieder aufleben lassen/fortsetzen können. Immerhin hätten Sie aktuell, trotz langjähriger Beitragszahlungen, auch keinen Anspruch bei Erwerbsminderungsrente, da Sie dafür in 3 von 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung Beiträge bezahlt haben müssten. Und wie schnell ist gerade im Handwerk dieser ungewollte Erwerbsminderungs-Fall ungeplant dann doch eingetreten.
Holen Sie sich also gleich einen Beratungstermin, oder fragen Sie zunächst Ihren Steuerberater, der sich damit auch auskennen sollte.