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Experten-Antwort

Hilft die Renteversicherung bei der Beschaffng von fehlenden Unterlage

von Rainer20.04.2023 | 18:04
163 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich war jahrelag arbeitslos gemeldet, aber ohne Geldleistungen von Arbeitamt. Leider habe ich keine Unterlageb ueber dies Zeitraeume. Hilft die Renteversicherung bei der Klaerung dieser Zeitraeume mitels Anfrage beim Arbeitsamt? Rainer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

auch wenn Ihnen keine Unterlagen mehr vorliegen, sollten Sie die Zeiten im Rahmen der Kontenklärung angeben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 20.04.2023 | 18:15
Wenn Sie gar nicht beim Arbeitsamt gemeldet waren bringt eine Anfrage dort auch nichts, was sollen die denn bestätigen? Und selbst wenn Sie gemeldet gewesen wären, bewahrt die Agentur die Unterlagen nur maximal 5 Jahre auf; damit macht es gar keinen Sinn dort für Zeiten vor 2018 anzufragen. Das ist eine Lücke im Rentenkonto und wird auch eine bleiben.
DRVam 20.04.2023 | 18:48
Fragt sich nur, weshalb Sie innerhalb einer Stunde die gleiche Frage doppelt stellen?
Schadeam 20.04.2023 | 19:00
Und nen 3 Zeiler ans Arbeitsamt „können Sie mir meine Zeit derArbeislosigkeit von bis bestätigen“ werden Sie doch ohne Hilfe hinbekommen?
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