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Hinterbliebenenrente

von Peter25.03.2009 | 14:32
1297 Ansichten
15 Antworten
Welche Hinterbliebenenrente würde der jeweilige Ehepartner bekommen? Rentenansprüche: Er 1.000 €; Sie 500 €

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2009 | 09:31

Hallo Peter,

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Witwen-/ Witwerrente nach altem Recht ist die Eheschließung vor dem 01.01.2002 und dass mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Danach erhält der Hinterbliebene 3 Monate nach dem Tod des Ehegatten die volle Rente weiter. Ab dem 4. Monat werden grundsätzlich 60 % der bisherigen Bruttorente des Verstorbenen gezahlt. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Einkommensanrechnung zu prüfen.

In Ihrem Fall würde bei Tod des Ehemannes die Witwenrente (600 €) ohne Kürzung gezahlt, da die Rente der Ehefrau unter dem derzeitigen Freibetrag i.H.v. 701,18 € (West) liegt und daher keine Einkommensanrechnung erfolgt.

Im Falle des Todes der Frau hätte der Witwer ebenfalls einen Anspruch auf 60 % der Rente der verstorbenen Ehefrau. Da seine eigene Rente jedoch über dem Freibetrag liegt erfolgt eine Einkommensanrechnung. Seit dem 01.01.2005 hat sich die Besteuerung der Renten geändert, so dass zunächst von der eigenen Rente ein steuerlicher Pauschalabzug i. H.v. 3 % vorzunehmen ist. Bei einer Rente von 1000 € ergäbe sich daher ein anzurechnendes Einkommen i.H.v. 970 €. Von der Differenz zum Freibetrag sind 40 % zu errechnen (107,53 €), die von der zustehenden Witwerrente (300 €) abzuziehen sind.

Somit würde noch eine Witwerrente i.H.v. 192,47 € zustehen.

Bei diesen Berechnungen wurden Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung vernachlässigt.

14 Antworten

F U Nam 25.03.2009 | 14:37
Diese Frage kann ohne weitere Informationen nicht konkret beantwortet werden. a) Sind beide schon Rentner? (Geburtsjahrgänge?) b) Wann geheiratet? (vor 2002 oder danach?) c) Wenn beide vor 1936 geboren: Wurde eine gemeinse Erkläung bei der RV abgeben? Danach kann man erst eine Aussage über die zustehende Hinterbliebenenrente machen!
Bossam 25.03.2009 | 14:47
Nach altem Recht Sie 11oo € Er 1200 € Brutto
Useram 25.03.2009 | 14:41
Wann geboren und wann geheiratet?
F U Nam 25.03.2009 | 14:50
Ich glaub das war wohl eher ein Wunschtraum ( gegenüber der eigentlichen Frage etwas daneben, finde ich!)
Bossam 25.03.2009 | 14:51
Ich denke nicht. ( Westrentner )
F U Nam 25.03.2009 | 14:53
Der Ausgangswert für eine Aussage liegt eindeutig darunter !!! ( Wer lesen kann ist klar im Vorteil! )
Bossam 25.03.2009 | 14:56
Meine Rechnung Sie Ihre 500 und 600 vom Mann sind 1100 €. Er 1000€ minus 700 € sind 300 € . Er bekommt 700 € von seiner Rente und 500 € von Ihrer Rente. Sind 1200 €.
PISAam 25.03.2009 | 15:32
Hallo Peter, die Beträge die Ihnen hier vorgerechnet wurden, sind natürlich so weit entfernt von Ihrer Antwort, wie der FC von der Meisterschaft. Total falsch. Sie haben nach den Hinterblienenansprüchen gefragt.Leider hat die Berechnugn von Boss damit nichts zu tun. Vorrausgesetzt die Ehe wurde bereits vor 2002 geschlossen,also das alte Hinterbliebenenrecht gilt, dann hiesse das folgendes Falls Sie versterben, erhält Ihre Frau, 60 % Ihrer Rente, in Ihrem Fall 600 Euro. An der eigenen Rente Ihrer Frau ändert sich nichts. Falls Ihre Frau zuerst verstirbt, würden Ihnen grundsätzlich auch 60 % zustehen, allerdings wird hier Ihr Einkommen ( Ihre eigene Rente ) mit berücksichtigt. Diese liegt über dem Freibetrag von 701,18 Euro. Somit würde sich für sie ein Witwerrentenanspruch von ca. 180,00 Euro ergeben. An Ihrer eigenen Rente wiederrum, ändert sich nichts.
Bossam 25.03.2009 | 15:39
Hallo Pisa Da lag ich doch mit meinen 1200 € zu Ihren 1180 € gar nicht so daneben. Sie haben es nur etwas anders gerechnet. Sie sind eben vom Fach.
Bossam 25.03.2009 | 15:47
Nur FUN im Kopf geht ja gar nicht. Sagen Sie nie jemandem das Sie vom Fach sind.
Peteram 25.03.2009 | 15:52
Geboren sind die Ehepartner 1952 bzw 1954; Die Ehe besteht seit 1979. Frühestmöglicher Renteneintritt wird 2015 sein. Die Frage ist für mich trotzdem heute schon interressant, weil der Abschluss eines ATZ-Vertrages ansteht.
PISAam 25.03.2009 | 15:53
Sie denken wie ich, immer einen Schritt weiter. Sie haben schon die gesamten Ansprüche addiert, die beide dann haben. Das hat Fun nicht verstanden ;-)
F U Nam 25.03.2009 | 16:36
Alles schön und gut mit der Hin- und Herrechnerei. Was ist ist dem 3% Steuerentlastungsanteil für Rentner? Wie sieht's aus mit der Krankenversicherung der Rentner? Und wurde auch mal an die nächste Rentenerhöhung von 2,41 bzw. 3,38 % mit erhöhten Freibeträgen gedacht ? Das beste wäre es, wenn sich Peter mal in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gemeinsam mit seiner Frau in Rentenfragen beraten läßt. Gruß F U N ;-)
Bossam 26.03.2009 | 12:19
War wohl etwas grob zu Ihnen. Tragen Sie es mit Humor. War auch nur über den Daumen gerechnet. Aber ganz dicht dran! Als Laie gesehen!
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