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hinterbliebenenrente

von gudrun strahl21.02.2010 | 17:27
1042 Ansichten
3 Antworten

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ich wurde 1987 geschieden-wir waren 1 jahr getrennt und sind danach wieder zusammengezogen-2007 ist mein Mann gestorben-habe ich anspruch auf Witwenrente?- wir haben seit 1988 in eien haushalt gelebt

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.02.2010 | 08:00

Es besteht kein Anspruch auf Witwenrente, da Sie im Zeitpunkt des Todes nicht mehr verheiratet waren.

2 Antworten

zeldaam 21.02.2010 | 17:54
Hallo Frau Strahl, Sie haben meiner Meinung keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Zum Zeitpunkt des Todes Ihres Mannes waren Sie nicht mehr verheiratet, somit sind Sie keine Witwe im gesetzlichen Sinne. Daran ändert auch das langjährige Zusammenleben nach der Scheidung nichts. Nur wenn Sie erneut Ihren "Ex" geheiratet hätten, würde zum Todeszeitpunkt eine Ehe bestanden haben. Allerdings sollte im Scheidungsverfahren ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein. Wenn Ihr Mann die höheren Rentenansprüche während der Ehe erworben hat, sollte in Ihrem eigenen Versicherungskonto eine Gutschrift erfolgt sein. So haben Sie bei Ihrer eigenen Rente eventuell noch etwas von der Ehe. Mit freundlichen Grüßen zelda
gudrun strahlam 22.02.2010 | 21:25
trotzdem vielen dank
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