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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente und angeordnete Überstunden

von Nina13.09.2017 | 22:11
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4 Antworten

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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Als Witwe erhalte ich eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50€ pro Monat. Ich selbst bin Beamte, weshalb ich zusätzlich noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalte, insgesamt sind es also ungefähr 180€, die ich im Monat erhalte. Mein Mann war noch nicht alt und da mein eigener Verdienst angerechnet wird, ist die Rente nicht groß. Jetzt zu meinem Problem: Mein Dienstherr verpflichtet mich von Zeit zu Zeit zu Überstunden. Wenn ich diese ausbezahlt bekomme, verliere ich vermutlich die Rente und den Zuschuss, sodass ich insgesamt ein Verlustgeschäft mache. Ein "Abfeiern" der Überstunden ist nicht möglich, allerdings erfolgt die Auszahlung auch noch blockweise alle 3 Monate. Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich die Überstunden unentgeldlich leiste, weil ich bei Bezahlung ungefähr 90€ im Monat mehr bekäme, durch den Verlust der Hinterbliebenenrente und des Zuschusses aber 180€ im Monat verlieren würde. Dass die Überstunden nur alle drei Monate ausbezahlt werden, führt ja nicht dazu, dass ich nur in diesen Monaten die Rente und den Zuschuss verliere, da ja aus der Abrechnung hervorgeht, dass es eine Quartalssammelabrechnung ist. Ich frage mich auch, wie dies organisatorisch gehandelt wird. Wenn ich die Überstunden leisten muss in einem Monat, verliere ich die Rente und den Zuschuss und im nächsten Monat, wenn ich die Überstunden nicht leisten muss, muss ich die Rente dann wieder neu beantragen oder ist es so, dass ich sie bekomme und irgendwann zurückbezahlen muss, weil ich sie wegen der angeordneten Überstunden eigentlich nicht hätte bekommen dürfen? Ich bin ratlos. Kann mir jemand helfen? Besten Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina,

für die Einkommensanrechnung bei Ihrer Witwenrente wird zunächst immer das gesamte Einkommen des letzten Kalenderjahres berücksichtigt und hieraus ein „durchschnittliches“ monatliches Einkommen errechnet. Das heißt, Ihre Vergütung für die angeordneten Überstunden für das letzte Kalenderjahr fließt in diese „Durchschnitts“-Berechnung mit ein.

Das Einkommen des letzten Kalenderjahres wird bei laufendem Rentenbezug regelmäßig zum 01.07. des nächsten Jahres ermittelt, zum 01.07.2018 wird also das Einkommen für das Jahr 2017 erfragt.

So wie Sie den Fall schildern, dürfte zu diesem Zeitpunkt Ihr Einkommen aus Ihrer Tätigkeit als Beamtin – auch unter Berücksichtigung der geleisteten Überstunden (auch das Einkünfte hieraus zählen grundsätzlich als Einkommen) – feststehen.

Nur wenn das aktuelle monatliche Einkommen und 1/12 der Einmalzahlungen in diesem Jahr (z.B. Weihnachtsgeld) voraussichtlich (d.h. mindestens 3 Monate) um wenigstens 10 % geringer sein wird, würde dieses Einkommen zugrunde gelegt werden.

Sollte sich aufgrund der Einkommensanrechnung ergeben, dass Ihre Rente zu hoch ausgezahlt worden ist, müssen Sie diese Überzahlung zurückzahlen, in der Regel erfolgt die Prüfung Ihrer Rentenhöhe auch zum 01.07. eines jeden Jahres. Ist Ihr Einkommen so hoch, dass Ihre Witwenrente nicht mehr zu leisten ist, fällt aber nicht der Anspruch weg, sondern die Rente „ruht“ nur. Verringert sich Ihr Einkommen wieder, teilen Sie das Ihrem Rentenversicherungsträger mit, ein neuer Antrag auf Witwenrente ist nicht erforderlich.

Sie sollten nun zunächst den Bescheid abwarten und sich ggf. noch einmal individuell beraten lassen.

Bitte bedenken Sie bei Ihren Überlegungen über einen Verzicht auf Vergütung von Überstunden (soweit dies dienstrechtlich überhaupt möglich ist), dass Einkommen nur zu 40 % angerechnet wird.

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3 Antworten

Schadeam 13.09.2017 | 22:27
Wie kommen Sie bei 50 € Witwenrente auf einen Beitragszuschuß von 130 € sodass zusammen 180 € bezogen werden? Der Beitragszuschuß ist 7,3% der Rente, aus 50 € sind das 3,65€?
Ninaam 13.09.2017 | 23:57
Danke für die Info! Ich bin (offensichtlich irrtümlich) davon ausgegangen, dass sich der Zuschuss an der Originalberechnung der Rente (ohne Einkommensanrechnung) bemisst. Der Bescheid liegt mir noch nicht vor, sondern nur eine vorläufige Neuberechnung eines Beraters, der mir ausgerechnet hat, dass ich nun eine Berechtigung habe, während zuvor das angerechnete Einkommen knapp über dem Maximalbetrag lag. Dann ist das Problem nicht ganz so dramatisch, da der Verlust durch die Ausbezahlung der Überstunden nicht so groß ist. Gleichwohl interessiert mich natürlich weiterhin die Art, wie das organisatorisch gelöst wird. Angenommen, ich erhalte 50€/Monat, d.h. 600€/Jahr, im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass ich durch die Überstunden die Rente in manchen Monaten oder im gesamten Jahr unberechtigterweise erhalten habe. Ich gehe davon aus, dass ich sie dann zurückbezahlen muss. Erfolgt dies jährlich berechnet oder monatlich berechnet? Und was wäre, wenn z.B. ein Teil der Überstunden erst ausbezahlt wird, wenn ich durch eine Gehaltserhöhung gar keine Rentenberechtigung mehr hätte? Hintergrund ist, dass wir Überstunden erst nach einem Vierteljahr Wartezeit zur Abrechnung einreichen können und es dann nochmals einige Zeit dauert, bis sie auch tatsächlich ausbezahlt werden. Zählt dann der Zeitpunkt der Auszahlung oder der Zeitpunkt, in dem das Einkommen erzielt wurde? Besten Dank für Ihre Hilfe!
Fortitude oneam 14.09.2017 | 09:49
Hallo Nina, ein persönlches Gespräch mit Ihrem Dienstherrn kann viele Probleme aus der Welt schaffen. Sie schreiben ja selbst, es könnte zu einem Verlustgeschäft führen. Also, verzichten Sie auf die Witwenrente Ihres jungen verstorbenen Ehemann. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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