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Experten-Antwort

Hinzuverdienst - Auszahlung Rentenkasse (AvmG)

von Lisa30.06.2025 | 09:15
235 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme eine teilweise EM Rente und habe Fragen zum Hinzuverdienst. Ich habe ein Konto bei einer Rentenkasse, in das ich und mein Arbeitgeber gemäß AVmG eingezahlt haben. Bei Eintritt einer EM bekomme ich jetzt ein monatliche Auszahlung, das EM dort auch mit abgesichert ist. Zählt das zum Hinzuverdienst dazu? Zählt eine Auszahlung aus einem Wertguthaben wegen Sabattical als Hinzuverdienst? Vielen Dank für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa

Eine Betriebsrente (AVmG) zählt nicht zum Hinzuverdienst.

 

Bei einem Wertguthaben ist es anders.

 

Es ist Hinzuverdienst und kann zusammen mit dem Hinzuverdienst durch die Teilzeittätigkeit die Rentenhöhe beeinflussen.

 

Die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist individuell und orientiert sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Sie liegt im Jahr 2025 bei mindestens 39.322,50 Euro.

 

Überschreitet der Hinzuverdienst die jeweilige Grenze, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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