Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lisa
Eine Betriebsrente (AVmG) zählt nicht zum Hinzuverdienst.
Bei einem Wertguthaben ist es anders.
Es ist Hinzuverdienst und kann zusammen mit dem Hinzuverdienst durch die Teilzeittätigkeit die Rentenhöhe beeinflussen.
Die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist individuell und orientiert sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Sie liegt im Jahr 2025 bei mindestens 39.322,50 Euro.
Überschreitet der Hinzuverdienst die jeweilige Grenze, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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