Hallo Ruth, rentenrechtlich ist bei einer vorzeitigen Versichertenrente ein Jahresverdienst von weniger als 6.300 € grundsätzlich unschädlich. Wenn Sie aber zum Bsp. eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten spielt nicht nur der Hinzuverdienst, sondern auch der zeitliche Umfang Ihrer Tätigkeit eine Rolle. Andere Regeln gelten auch, wenn Sie zusätzlich Bezieherin einer Hinterbliebenenleistung sind. Ich rate Ihnen, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.
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