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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Solovar14.11.2016 | 13:49
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5 Antworten

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Hallo ! Bin im September 1951 geboren und gehe im Mrz. 2017 in die normale Altersrente. Kann ich ab März dann weiterhin voll dazuverdienen ohne Abzüge befürchten zu müssen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

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4 Antworten

Oldenburgeram 14.11.2016 | 14:11
Moin, Solovar. Ja, ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Ihnen ab 01.03.2017, haben Sie keine Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten. Gruß, Oldenburger
Saschaam 17.11.2016 | 11:38
Das heisst konkret, dass in diesem Fall eine Vollrente bezogen werden kann und zusätzlich ein Entgelt in beliebiger Höhe? So steht es ja auch eingangs der Broschüre "So viel können Sie hinzuverdienen". Allerdings verstehe ich dann im Bereich Vollrente nicht, warum dort nur von einem Minijob gesprochen wird.
W*lfgangam 17.11.2016 | 20:36
Zitat von Sascha anzeigenausblenden
Hallo Sascha, bezieht sich auf eine _vorgezogene Altersvollrente_/vor der Regelaltersgrenze - beispielsweise schon ab 63/mit Abschlag. Auch eine frühere Altersrente mit jahrgangsbedingtem Abschlag ist eine Vollrente, hier ist die 450-EUR-Grenze einzuhalten, sonst fallen Sie bei unzulässigem Überschreiten in den Teilrentenbereich. Noch ...nächstes Jahr kommt die Flexirente. In der aktuellen Ausgabe der 'DRV'-Zeitschrift finden Sie hier weitere allgemein verständliche Informationen/S. 6: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/d… Betrifft Sie aber nicht mehr :-) Gruß w.
saschaam 18.11.2016 | 10:55
danke!!!
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