Nein, weil es bei der Prüfung des § 34 SGB VI keine Gegenüberstellung von (anteiligem) Hinzuverdienst zu anteiliger Hinzuverdienstgrenze gibt.
Sofern in diesem Monat kein weiteres Entgelt erzielt wurde, hätten Sie damit die 350 Euro Grenze für die ungekürzte Altersrente eingehalten.
MfG