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Hinzuverdienst

von Lisa20.04.2007 | 11:17
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3 Antworten

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die BfA-Broschüre ist in diesem Punkt für den Laien kaum nachvollziehbar; am Beispiel des repräsentativen "Eckrentners" nachgerechnet: bei Rente wegen voller Erwerbsminderung: 340,- EUR bei Rente in Höhe der Hälfte ?: 1622,67 EUR , wie ist das zu verstehen ? kann der Vollerwerbsgeminderte auf die Hälfte seiner Rente freiwillig verzichten und darf dann 1622.67 EUR hinzuverdienen ??? bei teilweiser Erwerbsminderung: bei Rente in voller Höhe 1622,67 EUR Rente in Höhe der Hälfte: 2022,48 EUR auch hier stellt sich die selbe Frage ? kann der teilweise Erwerbsgeminderte auf die Hälfte seiner Rente freiwillig verzichten und darf dann 2022,48 EUR hinzuverdienen ??? was darf der teilweise Erwerbsgeminderte "Eckrentner", der Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente hat, tatsächlich hinzuverdienen ???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lisa,

die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen für eine teilweise oder volle Erwersbminderungsrente erfolgen individuell. Mit Ihrem Rentenbescheid erhalten Sie als Anlage eine Auflistung Ihrer Hinzuverdienstgrenzen. Dabei handelt es sich um Bruttowerte, da der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen der Bruttoverdienst gegenübergestellt wird. Die genauen Berechnungsschritte einer teilweisen oder vollen Erwersbminderungsrente können Sie dem Link www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Hinzuverdienstgrenzen-fuer-Renten-wegen-verminderter-Erwerbsfaehigkeit.html entnehmen.

Das Beispiel des " Eckrentners" bezieht sich auf einen Durchschnittsverdiener.

Sollte der Eckrentner bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente mehr als 350,- Euro

( Stand seit 01.01.2006) verdienen wird die Rentenzahlung halbiert. Übersteigt sein Bruttoverdienst 1622,67 Euro ruht die Rentenzahlung vollständig, d.h. der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht noch, aufgrund des schädlichen Hinzuverdienstes kommt es nicht zur Auszahlung.

Ein freiwilliger Verzicht auf die teilweise oder volle Erwersbminderungsrente ist nicht erforderlich, da durch den Hinzuverdienst die Rente gekürzt wird.Jede Veränderung des Hinzuverdienstes ist anzeigepflichtig. Sollte die Mitteilung nicht erfolgen kann dies evtl. zu einer Überzahlung führen. Diese Überzahlung wird dann vom Rentenversicherungsträger zurückgefordert. Sofern Sie eine Auflistung ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenzen wünschen, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

MfG

2 Antworten

!am 20.04.2007 | 14:10
Siehe folgenden Link: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
KSCam 20.04.2007 | 20:28
so schwer ist das eigentlich gar nicht. Ihr "Voll Eckrentner" bekommt die volle Rente, wenn er unter 350 € verdient. Verdient er mehr als 350 aber weniger als 1622,67 bekommt er seine Rente nur noch halb. Ihr 2. Beispiel: Ihr Teilrente bekommt seine (halbe) Rente bis zum Verdienst von 1622,67, verdient er mehr als das aber weniger als 2022,48 wird die halbe Rente nochmals halbiert. PS In jedem Rentenbescheid erhält der betroffene Rentener seine individuelle "Verdienstgrenze" mitgeteilt.
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