Hallo Korthaus,
ja, es ist richtig, dass Ihre Frau zweimal im Jahr bis zum Doppelten hinzuverdienen kann, ohne dass die Rente noch weiter gekürzt wird.
Dabei ist es egal, aus welchem Grund sich der Hinzuverdienst in diesen zwei Monaten erhöht.
Achtung: Dies gilt nicht in dem ersten Monat, in dem eine Beschäftigung (wieder) aufgenommen wird. In diesem ersten Monat ist das doppelte Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze nur zulässig, wenn der erhöhte Verdienst aufgrund Besonderheiten (z.B. Mehrarbeit oder Sonderzahlungen) gezahlt wird.