Als Hinzuverdienst wird bei AloGeld das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt berücksichtigt. Der RV Träger fragt bei der AfA nach, nimmt dieses gemeldete Arbeitsentgelt als Grundlage. Ob dieses richtig ist kann der RV Träger nicht feststellen. Evtl. Widerspruch einlegen.